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Frage von Arndt K. •

Frage an Jörn Wunderlich von Arndt K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

mit Interesse verfolge ich die derzeitige Debatte bezüglich der Stichtagsregelung im Stammzellengesetz. Es geht um die Frage, ob zukünftig auch die nach dem 1.1. 2002 erzeugten embryonalen Stammzellen nach Deutschland importiert werden dürfen. Der Nationale Ethikrat hat eine entsprechende Empfehlung verabschiedet. Hauptargument: Die deutsche Forschung würde sonst zu sehr ins Abseits geraten.

Meiner Meinung nach sollte die Stichtagsregelung beibehalten werden. Mehr noch: Ist es nicht widersprüchlich, dass in Deutschland keine Stammzellen zum Zwecke der Forschung erzeugt werden, aber aus dem Ausland eingeführt werden dürfen? Wird im Rahmen des Stammzellengesetzes nicht das Lebensrecht der ungeborenen Kinder negiert, wenn Embryonen nur zu Forschungszecken erzeugt und an der weiteren normalen Entwicklung gehindert werden? Ist das nicht eine fatale moralische Schieflage?

Wie ist Ihre Meinung bzw. die Haltung Ihrer Partei zu diesen Fragen?

Mit freundlichen Grüßen

Arndt Kretzschmann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kretzschmann,

vielen Dank für Ihre Email und Ihr Interesse.

Das Embryonenschutzgesetz verbietet die "Vernutzung" menschlicher Embryonen. Sie dürfen ausschließlich zu dem Zwecke der Wiedereinpflanzung in den weiblichen Uterus gewonnen werden. Weder darf damit geforscht werden, noch dürfen daraus irgendwelche Teile entfernt und/oder anderweitig genutzt werden. (Unklar bleibt, was mit sogenannten "überzähligen" Embryonen geschieht. Sie "entstehen", wenn z.B. die Frau zwischen der Ei-Entnahme und der Wiedereinpflanzung stirbt oder es sich anders überlegt.)

Da nun einige Humangenetiker (und andere Forscher) unbedingt mit und an Stammzellen forschen wollen, die aus Embryonen gewonnen werden (wobei das Embryo zerstört/getötet wird), dürfen - auf Antrag - Stammzelllinien aus dem Ausland importiert werden. Diese müssen aber vor einem bestimmten Stichtag "gewonnen" worden sein. Nunmehr wird argumentiert, dass diese "veralteten" Stammzelllinien "verunreinigt" und also nicht mehr zu gebrauchen seien. Es gäbe inzwischen wesentlich "bessere". Außerdem seien noch "bessere" zu erwarten. Deshalb versucht man - wenn es schon nicht gelingt, das Embryonenschutzgesetz in Gänze zu kippen -, den Stichtag für Import-"Produkte" so nahe wie möglich an die Gegenwart heran zu holen.

Wer das Würde-Konzept des GG uneingeschränkt in jeder Lebensphase gelten lassen will, kann einer "Vernutzung" von Embryonen nicht zustimmen. Deshalb lehne ich jede Veränderung der Stichtagsregel ab. Dies stellt meine Meinung dar und spiegelt nicht unbedingt die Mehrheitshaltung meiner Fraktion wieder.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich