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Frage von Bernd R. •

Frage an Jörn Wunderlich von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

Sie schrieben hier am 28. Januar: "Insoweit wäre es hilfreich zu erfahren, an welchen Gerichten genau es zu den behaupteten Vorfällen gekommen sein soll."(1)

Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, daß ich bisher kein Gericht kenne, an dem es bestimmt NICHT zu solchen "behaupteten Vorfällen" (Übersendung von Kopien ganzer -an das Gericht adressierter- Anwaltschreiben und sogar Psycho- Gutachten hinter dem Rücken Betroffener an Jugendämter) gekommen sein soll.
Ich erlaube mir in dem Zusammenhang den Hinweis auf das so genannte "Münchner Modell" und den dazu vom Amtsgericht München veröffentlichten "Leitfaden" (2).
Könnte dieser Hinweis für Sie hilfreich sein?
Entnehmen Sie diesem "Leitfaden" etwas anderes als eine öffentliche Aufforderung
an Richter, alle an das Gericht adressierten Anwalts- /Parteischreiben sollten -offenbar ohne richterliche Prüfung auf Zulässigkeit / Erforderlichkeit im Einzelfall - in Kopie an das Jugendamt weitergeleitet werden ("Richtlinie 2"),
an Psychologen / Psychiater, Privatgeheimnisse von Familien gegenüber Jugendamtsleuten auch ohne Vorliegen eines informierten Einverständnisses der Geheimnisbetroffenen auszuplaudern (weil da keine Schweigepflicht bestünde: "Richtlinie 14"!) und
an Richter, Kopien von ihnen zugegangenen Psycho- Gutachten an Jugendämter zu übermitteln, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen?

Möchten Sie gern erfahren, was uns der Amtsgerichtsdirektor Nemetz kürzlich hierzu schrieb?

Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rieder

Kupferschmied und Obmann der Feldgeschworenen, Betriebswirt
2. Vorsitzender des Vereins Anti- Korruption.Reformation 2014 e.V.

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/joern_wunderlich-778-78583--f448482.html#q448482
2) https://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/amtsgerichte/muenchen/familienverfahren/leitfaden_muenchner_modell_131125.pdf

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