Frage an Jörn Wunderlich von Dirk S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wunderlich,
am 6.6.2013 stellten Sie einen Antrag im Plenum des Bundestages die Beschlussfähigkeit festzustellen.
Leider habe ich bisher noch keine Hintergründe zu diesem Antag gelesen. Bitte erläutern Sie den Grund oder die Gründe welche Ihre Fraktion bewog den Antrag zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Strothofff,
die Beschlussfähigkeit des Parlaments habe ich angezweifelt, da die Koalition wieder einmal einen Gesetzentwurf durch das Parlament bringen wollte, der aus meiner Sicht „Wahlgeschenke“ für die Pharmaindustrie bereit hält und eine Kostenexplosion im Gesundheitswesen verursachen wird. Mit dem Gesetzentwurf werden die strengen Kriterien für die so wichtige Nutzerbewertung von neuen Arzneimitteln aufgeweicht und gleichermaßen die Preisverhandlungen der Gesetzlichen Krankenkassen sabotiert.
Im Übrigen habe ich nur ein parlamentarisches Recht nach § 45 Geschäftsordnung des Bundestages in Anspruch genommen.
So nimmt zum Beispiel auch im Rechtsausschuss die Koalition regelmäßig parlamentarische Rechte in Anspruch, um mit ihrer Mehrheit Tagesordnungspunkte zu vertagen, die z.B. gegenwärtig für sie im Wahlkampf untauglich sind. So wurden zum wiederholten Mal u.a. die Themen Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung, Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paar und Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175 a StGB im Rechtsausschuss vertagt. Kurz vor der Sommerpause bedeutet das, in dieser Wahlperiode wird es wieder keine Entscheidung geben.
Vielleicht konnte ich auf diese Weise Abgeordnete dazu bewegen, mal über die Rolle des Parlaments und damit über ihre Rolle im Bundestag nachzudenken.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Wunderlich