![Jörn Schepelmann Portrait von Jörn Schepelmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/schepelmann_joern.png?itok=9Tcfxcwb)
Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt. Allerdings sehen bereits Gesetze und Gesetzesentwürfe in Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern in Teilen vergleichbare Regelungen vor.