Frage an Jörg Vogelsänger von Petra W. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Vogelsänger,
in den Nachrichten konnte ich gerade hören, dass das zweite Konjunkturprogramm beschlossen wurde. Krankenversicherungsbeiträge sollen sinken. Aber ist das nicht eine Mogelpackung für die Versicherten? Bei der Gesundheitsreform wurde doch beschlossen, dass Krankenkassen, sofern deren Budget (und es wird in 2009 nicht ausreichen) nicht ausreicht, einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen kann und der Arbeitgeber fein raus ist. Ist es nicht ein Fall von weiterer Entsolidarisierung in unserem Land? Warum nahm man nicht einfach die Mehrwertsteuererhöhung zurück? In diesem Fall hätten doch alle profitiert.
Wie sieht es mit den 100,00 Euro aus, die für die Kinder gezahlt werden sollen. Werden diese bei Hartz IV empfangenen Kindern angerechnet?
In Erwartung baldiger Antworten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Petra Witt
Sehr geehrte Frau Witt,
Die Krise der Finanzmärkte, die nicht von Deutschland verursacht wurde, führt zu einer globalen Wirtschaftkrise und stellt auch Deutschland vor große Herausforderungen. Dies erfordert ein umfangreiches und konkretes Maßnahmenpaket zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Dieses Paket muss auch aus Einnahmen der Mehrwertsteuer finanziert werden. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass Länder und Kommunen anteilig an den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer beteiligt sind, um ihre Aufgaben gegenüber allen Bürgern zu realisieren.
Ein ganz besonderer Schwerpunkt stellen beim Konjunkturprogramm zusätzliche Investitionen in Bildung und Infrastruktur im zweistelligen Mrd.-Bereich. Dies sind wichtige Zukunftsinvestitionen, die direkt Arbeitsplätze sichern.
Der Bundeszuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung soll mit Wirkung zum 1.Juli 2009 für das Jahr 2009 um 3 Mrd. € und für das Jahr 2010 um 6 Mrd. Euro erhöht werden. Die paritätisch finanzierten Beitragssätze werden dementsprechend um 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Das stellt in jedem Fall eine Entlastung dar.
Zudem soll zur gezielten Entlastung der unteren Einkommen ab dem 1.1.2009 neben der Anhebung des Grundfreibetrages auf 7.834 € noch der Eingangssteuersatz von 15% auf 14 % gesenkt werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen ab 2010 eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf dann 8004 € vorzunehmen.
Dazu kommen noch familien- bzw. kinderbezogene Leistungen. Für jedes Kind ist eine einmalige Sonderzahlung von 100 Euro vorgesehen, die nach Worten vom Finanzminister Peer Steinbrück im März oder April überwiesen werden soll. Laut Eckpunktepapier der Bundesregierung soll diese Einmalzahlung nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet werden. Die abgeleiteten Regelsätze für im SGB II und SGB IX werden stärker differenziert. Die Leistungen für Kinder von Grundsicherungsempfängern im Alter von 6 bis 13 Jahren sollen dauerhaft mit Wirkung vom 1.7.2009 von 60% auf 70 % erhöht werden. Sie sehen also, dass wir uns gerade mit der Forderung mehr für untere Einkommen zu erreichen, durchsetzen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Knut Reuber-Tagesen
Wahlkreisbüro Jörg Vogelsänger