Frage an Jörg Vogelsänger von Klaus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vogelsänger,
vor 2 Jahren trat die UN-Konvention gegen Korruption in Kraft. Doch obwohl Deutschland bereits vor fünf Jahren die Konvention unterzeichnete, hat die Bundesregierung meines Wissens bis heute das Abkommen weder ratifiziert noch in nationales Recht umgesetzt.
Auch der Bundesgerichtshof sieht in einem Urteil vom 9. Mai 2006 (5 StR 453/05) Handlungsbedarf seitens der Politik beim Paragrafen 108e.
Welche Initiativen sind seitens der SPD geplant diesen Zustand zu beenden?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Peter
Sehr geehrter Herr Peter,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
Dazu kann Ihnen mitteilen, dass ein Regierungsentwurf existiert, der der Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten und unter anderem auch der Umsetzung des von Ihnen thematisierten VN-Übereinkommens gegen Korruption dient. Der tatsächliche Umsetzungsbedarf ist übrigens relativ gering, denn unser deutsches Strafrecht entspricht heute schon in vielen Bereichen dem internationalen Standard.
In dem Entwurf allerdings nicht enthalten ist die sogenannte Abgeordnetenbestechung, weil die gesetzgeberische Aktivität hierzu sich aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.
Zwar sind nach geltendem Recht die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern in den Formen des Kaufs und Verkaufs der Stimme bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die internationalen Vorgaben, aber auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs machen jedoch auch hier eine Überarbeitung erforderlich.
In der vergangenen Legislaturperiode waren zu diesem Zweck unter der SPD-geführten Regierung entsprechende Vorarbeiten aufgenommen worden, konnten aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht weitergeführt werden. Sie sehen also: die Einsicht in die Erforderlichkeit besteht in der SPD-Bundestagsfraktion schon seit längerem.
Vorrangige Aufgabe ist daher zunächst, verbliebene Skeptiker im Bundestag von der Erforderlichkeit einer Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung zu überzeugen, um den Weg für eine Initiative aus der Mitte des Bundestages zu ebnen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jörg Vogelsänger