Frage an Jörg Vogelsänger von DR. Ralf R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Rostock,
Auch alle Sport- und Privatpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen.
Würden Sie etwas freiwillig beantragen, dessen Kosten Sie nicht kennen? Glauben Sie nicht auch, dass es sich hier eher um Nötigung als um Freiwilligkeit handelt?
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Generalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit dem Terrorismus nicht das Geringste zu tun haben?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging.
Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenpotential" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt! Warum müssen sich nicht auch Politiker einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen, kann doch der Schaden, den sie anrichten, bedeutend größer als der eines abstürzenden Motorseglers sein.
Warum werden die nicht zum gläsernen Bürger gemacht, sondern ausgerechnet diese harmlose Minderheit?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gegeben?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Man ist durch diese Überprüfung, für die keine Kriterien genannt werden können, der Behördenwillkür schutzlos ausgeliefert. Wie begründet diese Warnung vor behördlicher Willkür ist, zeigt ein Brief des Regierungspräsidiums Stuttgart, in dem er seiner Ansicht Ausdruck verleiht, die Einbehaltung strittiger Rechnungsbeträge (aus einer flugmedizinischen Gutachterschlacht) mache den Bewerber gegebenenfalls unzuverlässig. Anstatt rechtsstaatlicher Prüfung von Ansprüchen und Forderungen droht der Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Stuttgart mit dem Entzug der „Zuverlässigkeit“ wenn die überhöhte private Forderung eines Gutachters nicht beglichen wird! Siehe dazu im Internet: http://www.streckenflug.at/phorum/read.php?f&iH06&tH06.
Hinzu kommt, dass die Kosten der Überprüfung nicht genau genannt werden können, also wie am Beispiel der Gutachterforderungen ersichtlich, einen durchaus in den Ruin treiben können! Würden Sie ein neues Auto verbindlich bestellen, ohne dass Ihnen die Kosten bekannt sind?
Ich würden Sie gerne einmal zu einem kleinen Rundflug in Eisenhüttenstadt / Pohlitz einladen, damit Sie sich persönlich einen Eindruck davon verschaffen können, dass wir keine verdächtigen Kamikazeterroristen sind.
Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz!
Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Rothe
Herderstraße 6
15890 Eisenhüttenstadt
Tel.: 0177 65 14 290
Sehr geehrter Herr Dr. Rothe,
Ihre Erregung kann ich sehr gut nachvollziehen. Leider treffen viele Kontrollen und Sicherheitsüberprüfungen viele völlig unbescholtene Bürger. Zudem wird die Politik immer wieder durch Medien, aber auch durch traurige Ereignisse, wie den Reichstagsflieger unter Druck gesetzt.
Ob die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) ein geeignetes Mittel ist, werde ich im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit gerne überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vogelsänger