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Jörg-Uwe Hahn
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Frage von Albert H. •

Frage an Jörg-Uwe Hahn von Albert H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Hahn,

zu der Wahl in Hessen bin ich als Bürger aufgerufen, meine Stimme abzugeben.Mich bewegen hierzu nachstehnede Fragen:
1. Wie sollen die Grundwerte der Menschen geschützt werden?
2. Wie stehen Sie persönlich und wie steht die FDP zu den 10 Geboten Gottes, die wir in 2.Mose Kap. 20 aufgezeichnet finden?
3.Soll das Schulgebet eingeschränkt oder abgeschafft werden?
4. Soll in den Schulen der Religionsunterricht erhalten bleiben?
Soll hier auch die Lehre der biblischen Aufzeichnungen wie, Schöpfung nach 1.Mose Kap. 1, die Geburt Jesu wie in Lukas Kap. 2, die Kreuzigung Kap.23, die Auferstehung Kap.24 u.Wiedekunft Offb22 gelehrt werden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hedderich,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Rechtsstaatspartei richtet die FDP ihr gesamtes politisches Handeln an den verfassungsrechtlich geschützten Grundwerten der Menschen aus. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Grundwerte durch unser Rechtssystem geschützt werden. Die Glaubens- und Religionsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht, das es weltweit zu schützen gilt. Menschen müssen die Freiheit haben, ihren Glauben überall auf der Welt leben zu dürfen. Für mich als evangelischer Christ sind die Zehn Gebote eine wichtige Anleitung für mein persönliches sowie für mein politisches Handeln. Sie sind wichtige Grundlage für das soziale Lernen und Verhalten jedes Menschen. Deshalb halte ich es auch für notwendig, dass junge Menschen im Religionsunterricht in der Schule mit den Zehn Geboten vertraut gemacht werden. Darüber hinaus halte ich es für genauso wichtig, dass Jugendliche zu Toleranz gegenüber Andersgläubigen erzogen werden. Das Schulgebet sollte somit ausschließlich an jenen Schulen praktiziert werden, die darüber in der Schulgemeinde eine Übereinkunft getroffen haben bzw. die Bekenntnisschulen sind.

Da in vielen Schulen konfessionsgebundener Religionsunterricht nicht mehr erteilt werden kann, da der Anteil der evangelischen und katholischen Schüler zu gering geworden ist oder die entsprechend ausgebildeten Lehrer fehlen und da es immer mehr Schüler weiterer Glaubensrichtungen an den Schulen in Hessen gibt, hält die FDP einen verpflichtenden gemeinsamen religionskundlichen Unterricht für alle Schüler einer Klasse für sinnvoller als separate Unterrichtsstunden in konfessionsgebundenem Religionsunterricht für nur kleine Gruppen von Schülern. Wir Liberale vertreten die Auffassung, dass in einem gemeinsamen religionskundlichen Unterricht die Bildungsziele Weltoffenheit und Toleranz stärker vermittelt werden können. Dieser religionskundliche Unterricht kann durch die Vermittlung umfassender Informationen über die einzelnen Religionen das gegenseitige Verstehen und Akzeptieren fördern. Die Lehrpläne für den religionskundlichen Unterricht sollten unter Mitwirkung von Vertretern der einzelnen Religionen erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang sollten selbstverständlich auch die Schöpfungslehre sowie die biblische Geschichte weiterhin vermittelt werden.

Ich bin der festen Überzeugung, dass eine Trennung zwischen Staat und Kirche wichtig ist. Der Staat ist dafür da, den Kirchen ihre Ausübung der Religion zu ermöglichen. Er sollte aber nicht Einfluss nehmen dürfen, welche Religion das ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jörg-Uwe Hahn