Frage an Jörg Rupp von Stefan L. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
· Wie stehen Sie grundsätzlich zur beruflichen Qualifizierung Jugendlicher /
Langzeitarbeitsloser / Hartz IV-Beziehern / WiedereinsteigerInnen / Rehabilitanden?
· Welchen Stellenwert hat für Sie die Qualifizierung o. g. Personen im Rahmen
von Umschulungen und Ausbildungen in überbetrieblichen Bildungszentren?
· Wie stehen Sie zur Förderung o. g. Personen durch Jobcenter / Landkreise /
Kommunen zusätzlich zur Agentur für Arbeit?
· Setzen Sie sich für den Erhalt des Mindestlohns in der Weiterbildung ein?
· Zur Maßnahmenvergabe durch die Agentur für Arbeit: Sehen Sie Alterna-
ven zur bisherigen Vergabepraxis meist auf Grund des Preises? Sollte die
Vergabe nicht an nachhalger pädagogischer Beziehungsqualität orienert
sein?
· In Anbetracht des Fachkräemangels: Wie stehen Sie zur Qualifizierung benachteiligter
Jugendlicher durch überbetriebliche Bildungseinrichtungen?
· Das SGB IX fordert und fördert u. a. die berufliche Qualifizierung behinderter
Menschen. Wie stehen Sie zum Recht auf Teilhabe an der Berufsbildung
nach § 35 und der restrikven Handhabung durch die Agentur für Arbeit?
· Welchen Stellenwert hat für Sie das Recht auf Arbeit - gerade für Benachteiligte,
auch im Rahmen eines zweiten (geförderten) Arbeitsmarktes?
Guten Tag Herr Lörch,
vorweg: ich arbeite in Karlsruhe bei einem Bildungsträger (initial e.V.), kenne also die von Ihnen geschilderten Thematiken:
> · Wie stehen Sie grundsätzlich zur beruflichen Qualifizierung
> Jugendlicher /
> Langzeitarbeitsloser / Hartz IV-Beziehern / WiedereinsteigerInnen /
> Rehabilitanden?
Grundsätzlich sollte jeder die Chance bekommen, eine solche Qualifizierung zu durchlaufen, auch mehrfach, mit einem Stufenverfahren, das aufeinander aufbauend ist.
> · Welchen Stellenwert hat für Sie die Qualifizierung o. g. Personen im
> Rahmen
> von Umschulungen und Ausbildungen in überbetrieblichen Bildungszentren?
Je nachdem. Grundlagen kann man in Bildungszentren legen, allerdings legen viele Betriebe wert auf betriebliche Praxis. In jedem Fall gehört zu einer solchen Qualifizierung also ein Praktikum in einem Unternehmen. Ich erlebe gerade bei uns in Maßnahmen junge Leute, die aus überbetrieblichen Ausbildungsstätten kommen, aber keine Anstellung finden, weil die Praxis fehlt.
> · Wie stehen Sie zur Förderung o. g. Personen durch Jobcenter /
> Landkreise /
> Kommunen zusätzlich zur Agentur für Arbeit?
Das ist grundsätzlich okay, allerdings sollten die jeweiligen Zielgruppen nicht unterschiedlich gefördert werden, wie es derzeit ist.
> · Setzen Sie sich für den Erhalt des Mindestlohns in der Weiterbildung
> ein?
Für den Erhalt und für die Einführung - gerade auch bei Freiberuflern.
> · Zur Maßnahmenvergabe durch die Agentur für Arbeit: Sehen Sie
> Alterna-
> ven zur bisherigen Vergabepraxis meist auf Grund des Preises? Sollte die
> Vergabe nicht an nachhalger pädagogischer Beziehungsqualität orienert
> sein?
Da stimme ich Ihnen zu - wir erleben oft genug, dass wir als Bildungsträger zu teuer sind und die Träger mit Dumpingpreisen die Ausschreibungen gewinnen - obwohl sie oft genug den Qualitätsstand nicht erfüllen. Hier herrschen große Missstände, die auch oft zu Lasten des Gehalts oder der Honorare der Mitarbeiter_innen geht.
> · In Anbetracht des Fachkräemangels: Wie stehen Sie zur Qualifizierung
> benachteiligter
> Jugendlicher durch überbetriebliche Bildungseinrichtungen?
Siehe oben: mit genügend Zeit, an den Arbeitsmarkt herangeführt zu werden, mit wertschätzender Arbeit und auf jeden Fall: Praxis.
> · Das SGB IX fordert und fördert u. a. die berufliche Qualifizierung
> behinderter
> Menschen. Wie stehen Sie zum Recht auf Teilhabe an der Berufsbildung
> nach § 35 und der restrikven Handhabung durch die Agentur für Arbeit?
Ich leite einen Kurs, der sich an Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen wendet. Nicht jedeR ist geeignet, wieder in Vollzeit arbeiten zu gehen. Aber wenn jemand (nur noch) zu 30% leistungsfähig ist und er/sie wird eingestellt - dann sollte der Staat zumindest bei kleinen Betrieben unterstützen. Das kann gerne in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis geschehen. Natürlich muss man genau hinschauen.
> · Welchen Stellenwert hat für Sie das Recht auf Arbeit - gerade für
> Benachteiligte,
> auch im Rahmen eines zweiten (geförderten) Arbeitsmarktes?
Wer arbeiten will, soll das auch tun können. Ein zweiter, tw. auch dritter Arbeitsmarkt ist notwendig. Das Marktfernhaltungsprogramm von Frau von der Leyen ist dabei Gift. Es gibt viele Aufgaben - gerade in der Pflege, in Archiven und anderen Abteilungen gerade des öffentlichen Dienstes, die getan werden müsste - die getan werden könnte - aber sie wird nicht getan, weil die Marktferne der Aufgabe nicht gegeben ist.