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Frage von Klaus-Peter T. •

Frage an Jörg Rupp von Klaus-Peter T. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Bis zu 500% Steuererhöhung für Wohnmobile, in der freien Wirtschaft würde dies unter den Wucherparagrphen fallen und vom Kadie entsprechend geandet.

Genug ist genug - Das Maß ist voll!
In den vergangenen Monaten beteuerte die Politik immer wieder die hohe Besteuerung der Reisemobile sei niemals beabsichtig gewesen und es handele sich dabei um einen politischen Formfehler.

Mit der Gestzesänderung der StVZO wollte man lediglich das Steuerprivileg für schwere Geländewagen, die sog. SUV´s, abschaffen.

Warum man diesen vermeintlichen Fehler dann in Folge nicht genauso beseitigen kann, wie man ihn ursprünglich verursacht hat, ist mehr als fraglich.

Operation geglückt, Patient tot!
Fakt ist, man will diesen "Fehler" nicht beseitigen und wir unterstellen der Politik, die höhere Besteuerung der Reisemobile wurde von langer Hand geplant.

Man hatte lediglich nicht mit diesem massiven Widerstand auf Seiten der Eigner gerechnet und wurde förmlich überrannt.

War es doch bisher erfahrungsgemäß immer so, dass der deutsche Bürger auch jede noch so bittere Pille geschluckt hat. Einige Monate später hatte sich des Volkes Zorn meistens gelegt und die Kasse unserer Regierung klingelte trotzdem.

Auch das ist Rechtsstaatlichkeit - Allerdings fernab jeglicher Demokratie!

Damit ist jetzt Schluß!
Es reicht! Zu einer guten Politik gehört auch eine gehörige Portion Sachverstand.

Das dieser in Berlin nicht oder zumindest nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, zeigt das zurückliegende Verhalten unserer Politiker mehr als deutlich.

Wir, die Reisemobileigner in Deutschland, werden dieser Politik in nächster Zeit massiv entgegentreten und deutlich zeigen, dass die Grenze der Maßlosigkeit erreicht ist.

Als betroffener Eigner wird ihre Stellungnahme zu diesem Thema maßgeblich für meine Wahlentscheidung sein.

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Thiel

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich muss zugeben - ich wusst wenig über den Sachstand. Dass es eine solche Problematik gibt, wusste ich, wie gesagt, jedoch wenig über den konkreten Sachstand. Ich musste daher ein wenig nachforschen - ich bitte Sie, die daher eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Frage zu entschuldigen.
Meine Recherchen bei der Bundestagsfraktion ergaben folgenden Sachverhalt:

Wir Grüne sind gegen eine unverhältnismäßige Belastung von Wohnmobilen. Besonders beziehe ich mich hier auf die Positionen meiner ParteikollegInnen Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion.

Wir begrüßten ausdrücklich die Einbringung der Gesetzesinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen zur Fortführung der gewichtsbezogenen Besteuerung von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen.

Die Initiative Nordrhein-Westfalens zielt auf eine Anpassung der Besteuerung von "Kombinationskraftwagen". Wohnmobile und andere Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, Pick-up-Fahrzeuge sowie Pritschenwagen mit Doppelkabine sollen auch weiterhin nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden. Dagegen sollen Geländewagen, so genannte Sport-Utilitie-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse sowie Mehrzweckfahrzeuge und so genannte Büro- oder Konferenzmobile ab 1. Mai 2005 als Personenkraftwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden.

Mit der Gesetzesänderung, wird sichergestellt, dass es zu keinen unzumutbaren Steuererhöhungen für die Betroffenen kommt. Wir bekräftigten die Initiative, das ungerechtfertigte Steuerprivileg für schwere Geländewagen (so genannte SUV) abzuschaffen und diese Fahrzeuge wie alle anderen PKW der hubraum- und emissionsbezogenen Besteuerung zu unterwerfen. Die Bundesregierung ist dieser Initiative mit der Streichung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nachgekommen und der Bundesrat hat zugestimmt. Der Deutsche Bundestag stellte fest, dass nie die Absicht bestand, mit dieser Regelung auch die Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile zu erhöhen. Die dazu notwendige Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hätte durch eine entsprechende Bundesratsinitiative längst beschlossen werden können und sollen. Deshalb wurde der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung bewusst lange gewählt. Die Bayerische Staatsregierung hatte im Bundesrat die Federführung zur Ausarbeitung der Initiative auch bereits übernommen, die Initiative dann aber nicht zielstrebig vorangetrieben und schließlich eingestellt. Eine Rechtsunsicherheit ist auf das Verhalten der Bayerischen Staatsregierung zurückzuführen. Die Finanzminister von Bayern und Hessen haben ihrem Willen, bei den Wohnmobilen höhere Steuereinnahmen zu erzielen, auch mit Anweisungen an ihre Finanzbehörden Ausdruck verliehen, eine höhere Besteuerung ab dem Stichtag 1. Mai 2005 sicherzustellen. Diese Attacke auf die Wohnmobilbesitzer haben wir gemeinsam mit den Kollegen aus Nordrhein-Westfalen zu verhindern versucht. Die Chancen dafür sind gut, denn - wie ein ertappter Dieb - hat die CSU-Staatsregierung in Bayern die höhere Wohnmobilbesteuerung sofort ausgesetzt, nachdem die rot-grüne Koalition das doppelte Spiel des Landes Bayern öffentlich gemacht hatte. Die letzte Hürde für die Wohnmobilbesitzer stellt nun der Bundesrat dar. Wir appellieren an CDU und CSU, die Initiative aus Nordrhein-Westfalen mitzutragen und nicht weiter auf Kosten der Betroffenen zu taktieren.
Sehr geehrter Herr Thiel, Sie kennen sicher den weiteren Verlauf der Verhandlungen im Bundesrat - das Verfahren dauert noch. Nach der Wiederwahl werden wir und weiterhin gegen eine unverhältnismäßige Belastung der Wohnmobilbesitzer einsetzen.

Mit freundlichem Gruss,
Jörg Rupp