Frage an Jörg Rohde von Ulli M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rohde!
Auf der Netzseite " Bayrisches Staatsministerium des Innern",
www.stmi.bayern.de , unter "Bürger und Staat" und dann im Abschnitt "Staatsangehörigkeit, Einbürgerung" steht folgender
Text: = Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.= Es geht mir um die Tatsache, daß Ausweis und Pass
kein Nachweis der Staatsangehörigkeit sind.
Meine Frage an Sie: "Stellen wir auch Ausländern einen deutschen Ausweis oder Pass aus und was stellt den Nachweis der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland dar?"
Im Voraus Dank für Ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Ulli Mertens
Sehr geehrter Herr Mertens,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Regelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht sind sehr umfassend und würden den üblichen Rahmen einer Antwort bei abgeordnetenwatch.de sprengen. Eine übersichtliche und informative Darstellung des Themas finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern, wenn Sie in der Suchmaske "Staatsangehörigkeit" eingeben und bei den Ergebnissen Die "wichtigen Fragen und Antworten" auswählen. Hier auch der Link dorthin: http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/DatenundFakten/Wichtige__Fragen__und__Antworten__zum__deutschen__Staatsangehoerigkeitsrecht.html
Mit freundlichem Gruß
Jörg Rohde MdB