Frage an Jörg Rohde von Alexander C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Abend Herr Rohde,
in den Medien geistern seit geraumer Zeit Nachrichten umher, die das Thema "Vorratsdatenspeicherung" betreffen. Dieser Internetseite habe ich entnommen, dass Sie gegen dieses Gesetz gestimmt haben, was ich auch sehr gut finde. Ferner wurde über Klagen gegen dieses Gesetz schrieben. Nun interessiert mich konkret, sofern bekannt, wann das Verfahren stattfinden wird und in wie weit Sie dem Urteil des Gerichtes zuversichtlich gegenüberstehen.
Ferner:
Halten Sie es für gänzlich ausgeschlossen, dass bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die Demokratie in Deutschland eingeschränkt wird und dass eine Nutzung der gewonnenen Informationen gegen politisch "anders eingestellte Menschen"( nicht Rechtsextrem etc. aber anders denkend als Herr Schäuble und Co.) ausgeschlossen wird?
noch eine kurze "Abgeordnetenzuständigkeitsfrage":
Wissen Sie, wer den Landkreis Forchheim im Bundestag vertritt? Schließlich gibt es laut der Internetseite abgeordnetenwatch hierfür niemand zuständigen oder ist das alles anders organisiert?
Herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen,
ich wünsche ein erfolgreiches Jahr 2008
A. Carow
Sehr geehrter Herr Carow,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Forchheim und der Landkreis Forchheim gehören zum Wahlkreis 237, den der CSU-Abgeordnete Thomas Silberhorn im Bundestag vertritt.
Wann das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden wird, ist noch nicht bekannt. Am 3.1.2008 war in der Süddeutschen Zeitung nachzulesen, dass das Gericht noch keinen Zeitplan aufgestellt hat. Erfahrungsgemäß wird es einige Wochen bis Monate bis zur Entscheidung über die Eilanträge dauern.
Die FDP und auch ich persönlich halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es einen bislang nicht gekannten Eingriff in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger darstellt. Denn es werden nicht nur im Rahmen von Ermittlungsverfahren verdächtigte Personen überwacht, sondern alle Bürger. Das ist eine Grundrechtseinschränkung und Verletzung der Privatsphäre, der wir vehement widersprechen. Hier gilt es einen Dammbruch genauso wie eine schleichende Aushöhlung der Grundrechte zu vermeiden. Unbenommen davon bin ich aber überzeugt, dass unsere Justiz sicherstellt, dass jedes politische Denken, solange es sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegt, nicht eingeschränkt wird.
Mein Kollege Jürgen Koppelin, der zu den Klägern gegen das Gesetz gehört, wird in Kürze auf seiner Homepage www.juergen-koppelin.de regelmäßig über den Stand des Verfahrens vorm Bundesverfassungsgericht informieren.
Mit herzlichem Gruß und besten Wünschen für 2008,
Jörg Rohde MdB