Frage an Jörg Rohde von Anja M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rohde,
Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern – so steht es im SGB V § 27 geschrieben. Dieses Recht wird vielen Borreliose-Patienten oftmals verweigert.
Borreliose ist die häufigste durch Zecken übertragene Infektionskrankheit. Jedes Jahr erkranken je nach Datenlage zwischen 214.000und 800.000 Menschen neu. Wird eine Borreliose zu spät erkannt oder ungenügend behandelt, mündet sie häufig in eine langwierig verlaufende Multi-Organ-Erkrankung.
Meine Fragen:
?1) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Lyme-Borreliose als „public health“-relevante Zoonose in Deutschland endlich Bestandteil der nationalen „Roadmap“ wird?
2) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass am Deutschen Zentrum für Infektionsforschung Borreliose-Forschungsprojekte und Langzeittherapie-Studien implementiert werden, damit man neue Behandlungsformen entwickeln kann?
3) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Borreliose-Diagnosen grundsätzlich mit dem Grad der Behinderung (GdB) in die Versorgungsmedizin-Verordnung aufgenommen werden?
4) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Borreliosefälle bundesweit als Praxisbesonderheit gemeldet werden können, damit niedergelassene Ärzte nicht um ihre Existenz fürchten müssen, wenn sie Borreliose-Patienten behandeln?
5) Werden Sie sich für eine bundesweite Meldepflicht aller (!) Krankheitsmanifestationen der Lyme-Borreliose einsetzen?
Über 7000 Menschen haben einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Bahr mitunterzeichnet, in dem u. a. eine bessere medizinische Versorgung, eine standardisierte, zuverlässige Diagnostik und Langzeittherapie-Studien gefordert werden: http://onlyme-aktion.org/mitmachen/aktuelle-aktionen/borreliose-offener-brief-an-bundesgesundheitsminister-daniel-bahr/
Ich freue mich auf Ihre Antwort, vielen Dank & mit freundlichen Grüßen??
Anja Maurer