Frage von Dominik B. • 09.08.2017

Antwort von Jörg Nürnberger SPD • 09.08.2017
Im Falle einer konkreten Bedrohungslage sieht das Waffenrecht bereits heute und ausnahmsweise das Recht zum Tragen vor. Diese Regelung ist ausreichend. (...)
Foto: Photothek
Im Falle einer konkreten Bedrohungslage sieht das Waffenrecht bereits heute und ausnahmsweise das Recht zum Tragen vor. Diese Regelung ist ausreichend. (...)