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Jörg Nürnberger
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Frage von Bernd P. •

Verbesserungenfür EM-RentenimBestand (Artikel aus der VdK Zeitung Mai2022) Wiesowerden EMIRenten vor 2019 erst ab 07/2024 verbessert? Gelten die Verbess. auchfürhalbeEMIRent u.folgenden Altersrenten?

Seit 12/2011 bin/war ich teilweise erwerbsgemindert (halb)verrentet und halbtags erwerbsttg.Meine Firmenleitung war nicht unbedingt dazu erfreut, mehrmals wurde ich pers.gedrängt auf volle EMI-Rente notfalls zu klagen, damit mich dieFa endlich los sei.So bin ich seit April 21 in Altersrente wegen Schwerbehinderung gegangen (erstmöglicher Termin ohne weitere Abschläge).Nach 2011 wurden die Zurechnungszeiten bei EMI Renten mehrmals erhöht, wovon ich nicht profitieren konnte, die Abschläge die ich in Kauf nehmen musste (ich bin Jahrg.57) blieben sehr wohl. In meinem Freundeskreis wurde 3-4Jahre später ebenfalls jmd.erwerbsgemindert, zunächst wie ich erst teilerwerbsgem. Die Differenz beider EMI-Renten betrug ca 100.-€ zugunsten des FreundesJrg'58 obwohl der in der gesamten Erwerbsbiographie weniger eingezahlt hatte UND er Abschläge in gleiche Höhe (10,8%)in Kauf nehmen musste.Gerade in Zeiten wie dieser, in der diese Klientel eh jeden Euro viermal umdrehen muss sollte diese Gleichstellung zeitnah sein

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Seit der grundlegenden Neugestaltung der Renten wegen Erwerbsminderung im Jahr 2001 hatten sich die durchschnittlichen Zahlbeträge neu beginnender Erwerbsminderungsrenten im Laufe der Jahre nach und nach verringert. Daher wurden in den vergangenen Jahren Menschen bei eintretender Erwerbsminderung durch mehrere Maßnahmen besser in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert: Zum 1. Juli 2014 wurde durch das Rentenpaket 2014 die rentensteigernde Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre angehoben. Diese Verlängerung wurde mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz schrittweise fortgeführt. Zum 1. Januar 2019 wurde die Zurechnungszeit durch den Rentenpakt 2018 auf die damals geltende Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten angehoben. Diese Verbesserungen haben erheblich dazu beigetragen, dass der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag der Renten wegen Erwerbsminderung von rund 628 Euro im Rentenzugang 2014 auf rund 882 Euro im Rentenzugang 2020 gestiegen ist. Die Verbesserungen galten allerdings jeweils nur für die neuen Erwerbsminderungsrenten (Rentenneuzugang).

Erwerbsgeminderte Menschen, wie Sie, die bereits vor dem Beginn der genannten gesetzlichen Verbesserungen eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, konnten bislang von diesen Änderungen nicht oder nur teilweise profitieren. Daher haben wir als SPD uns lange und nunmehr auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Gruppe der EM-Rentner nunmehr deutlich besser gestellt wird.

Die neue Verbesserung richtet sich an Menschen, die bereits seit einigen Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen: Wer am 30. Juni 2024 eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Viele frühere Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner befinden sich jedoch bereits im Altersrentenbezug. Deshalb werden neben solchen laufenden Erwerbsminderungsrenten auch laufende Altersrenten berücksichtigt, bei denen unmittelbar zuvor bereits eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde. Insgesamt sollen rund 3 Millionen Renten einen Zuschlag erhalten.

Die Höhe des Zuschlags orientiert sich an der am 1. Januar 2019 gesetzlich geltenden Zurechnungszeit bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten. Der neue Zuschlag bildet in seiner Wirkung eine Verlängerung der Zurechnungszeit bis zu diesem Alter entsprechend einem Finanzvolumen von jährlich 2,6 Mrd. Euro ab. Dabei wird zwischen zwei Zeiträumen differenziert:

Für Zugänge mit einem Rentenbeginn vom 1. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent der jeweiligen Rente am 30. Juni 2024.

Für Zugänge mit einem Rentenbeginn ab dem 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent der jeweiligen Rente am 30. Juni 2024, da diese Menschen bereits von den Verbesserungen der letzten Jahre – zumindest teilweise – profitiert haben.

Mit dieser Differenzierung wird auf die beiden wesentlichen Verbesserungsschritte in den Jahren 2014 und 2019 bei Neuzugängen in Erwerbsminderungsrenten Bezug genommen. Folgende fiktive Beispiele verdeutlichen die Wirkung des neuen Zuschlags:

Christian W., geb. 1956, hatte viele Jahre als Maurer gearbeitet und erhält seit dem 1. Oktober 2006 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sein Rentenanspruch beträgt am 30. Juni 2024 1.000 Euro. Durch den Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent bzw. 75 Euro erhält er ab dem 1. Juli 2024 1.075 Euro 1 Rente .

Marita N., geb. 1970, hatte einige Jahre in Teilzeit als Erzieherin gearbeitet und erhält seit dem 1. März 2015 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ihr Rentenanspruch beträgt am 30. Juni 2024 650 Euro. Durch den Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent bzw. 29,25 Euro erhält sie ab dem 1. Juli 2024 679,25 Euro 1 Rente.

Jürgen K., geb. 1981, ist bei einem Autohaus in der Verwaltung tätig und erhält seit dem 1. Juli 2017 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sein Rentenanspruch beträgt am 30. Juni 2024 450 Euro. Durch den Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent bzw. 20,25 Euro erhält er ab dem 1. Juli 2024 470,251 Euro 1 Rente.

Britta E., geb. 1959, hatte lange im öffentlichen Dienst gearbeitet und ab dem 1. Januar 2012 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Seit 1. Februar 2022 erhält sie eine Altersrente. Ihr Rentenanspruch beträgt am 30. Juni 2024 900 Euro. Durch den Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent bzw. 67,50 Euro erhält sie ab dem 1. Juli 967,50 Euro 1 Rente.

Wir sind der Auffassung, dass dies ein dringend benötigter Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit und Respekt bei den EM-Rentnern ist und wir sind froh, dass uns dieser endlich gelungen ist. Wir hätten uns natürlich auch vollständige Angleichung sowie eine frühere Auszahlung gewünscht. Ersteres war aber im Rahmen der Kompromissfindung mit dem Koalitionspartnern nicht durchsetzbar. Letzteres scheitert an der Komplexität der rund 3 Millionen Neuberechnungen durch die Rentenversicherung, die einer technisch Vorbereitung bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Nürnberger

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