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Jörg Meuthen
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Frage von Erhard J. •

Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass § 146 GVG gestrichen wird.

Sehr geehrter Herr Prof. Meuthen,

in Deutschland haben Justizminister laut o. g. Paragraphen das Recht, Staatsanwälte
anzuweisen, welche Anzeigen aufgeklärt werden müssen und welche nicht.

Wenn ein Justizminister angezeigt wird, z.B. wegen Falschbeurkundung im Amt, kann
er den Staatsanwalt anweisen, das *VOR*Ermittlungsverfahren sofort bzw.
unverzüglich einzustellen. Das schadet doch den Glauben an die
Rechtsicherheit in unserem Land.

Mit freundlichen Grüßen

 

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