Frage an Jörg Meuthen von Dietmar N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Professor Meuthen,
ich darf Sie zitieren:
"Wie lange würden wir den Rechtsbruch durch die Bundesregierung dulden? Keine Sekunde. Wir haben Rechtsbruch durch die Politik noch nie geduldet und werden es auch in Zukunft nicht tun. Durch Veröffentlichung der Rechtsbrüche und durch Offenlegung der wahren Situation haben wir auch jetzt schon einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass die Bundesregierung nicht ungeschoren Recht brechen kann."
Von welchem Rechtsbruch beziehungsweise von welchen Rechtsbrüchen reden Sie hier eigentlich? Kennen Sie etwa das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 nicht? In dem haben die Richter zur Umsetzung der Dubliner Übereinkunft (seinerzeit Dublin II, heute Dublin III) entschieden, dass die Überstellung von Asylsuchenden in Mitgliedstaaten, in denen sie aufgrund von systemischen Mängeln im Asylverfahren einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sind, gegen die Charta der Grundrechte der EU verstößt und daher nicht erfolgen darf. Als Konsequenz daraus hat der damals noch amtierende Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) beispielsweise für Griechenland - woher nach wie vor viele Flüchtlinge zu uns kommen - ein zunächst auf ein Jahr befristetes Überstellungsverbot erlassen, das seitdem mehrfach verlängert wurde, zuletzt vor wenigen Wochen von Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) bis zum 30.06.2016.
Also:
Kennen Sie dieses Urteil und die sich daraus ergebenden Überstellungsverbote? Wenn ja - wie können Sie dann von Rechtsbrüchen seitens der Bundesregierung sprechen? Stimmen Sie mit mir vielmehr nicht darin überein, dass zumindest Überstellungen nach Griechenland derzeit eklatante Rechtsbrüche darstellen würden? Oder würden Sie beziehungsweise Ihre Partei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs einfach ignorieren? Und wie verhielte sich es dann mit ihrem Verständnis des Begriffs Rechtsbruch?
Mit freundlichen Grüßen
D. N.