Frage an Jörg Hamann von Ingolf G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Hamann,
mit gewisser Verwunderung stellte ich gerade fest, dass in der Dokumentation der Drucksachen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg auch eine aktuelle Drucksache mit der Nr. 20/11458 (vom 08.04.2014) zu finden ist, bei der es sich um den ergänzenden
"Antrag der Abgeordneten _Jörg Hamann_, Andreas C. Wankum, Dietrich Wersich, Hans-Detlef Roock, Ralf Niedmers (CDU) und Fraktion zu Drs. 20/11146"
handelt. Dieser Zusatzantrag trägt den Titel
"In Sorge um Hamburg: Hamburgs Backsteinerbe bewahren – Vorbild Hamburg".
Da Sie an erster Stelle der Initiatoren des Antrages genannt sind, nehme ich an, dass Sie diesen Antrag inhaltlich wesentlich mitgestaltet haben.
Nun zum Grund meiner Verwunderung:
Als Rechtsanwalt der Vereinigten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft (vhw eG) betreiben Sie derzeit mehrere Kündigungsverfahren bzw. Räumungsklagen gegen Mitglieder dieser Genossenschaft im historischen BACKSTEIN-Ensemble "Am Elisabethgehölz" (sowie Curtiusweg und Chapeaurogeweg), um den ABBRUCH dieses - laut Aussage von Fachleuten: erhaltungsfähigen! - BACKSTEIN-Ensembles zu ermöglichen.
Wie verträgt sich diese (berufliche) Aktivität mit Ihren - im Antrag vertretenen - Positionen als Abgeordneter und gewählter Repräsentant? Welche Haltung ist Ihre ehrliche und gültige?
Mit freundlichen Grüßen,
Ingolf Goritz
Hallo Herr Goritz,
zunächst einmal an Sie und die Kollegen der Grünen viele Grüsse für einen guten Wahlkampf. Es gibt sicher den Erfolg, den Sie verdienen :)
Zur Frage sehen Sie bitte meine Anmerkungen ggü der Frau Gülzow.
VG