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Frage von Burckhard D. •

Frage an Jörg Bode von Burckhard D. bezüglich Umwelt

In der Region Braunschweig/Wolfenbüttel soll Gas mit dem Frackingverfahren gesucht werden.
Wie ist Ihre Stellungnahme zum Fracking zur Gasgewinnung und seine Risiken?
Was gedenken Sie zu tun, sollten Sie gegen das Frackingverfahren votieren?
Ist in der Region um die Asse eine Gasförderung nach dem Frackingverfahren überhaupt vertretbar?
Sind Sie bereit, dafür einzutreten, dass das Genehmigungsverfahren (besser, es würde gesetzlich verboten!) für das fracking öffentlich, transparent und nach demokratischen Grundsätzen durchgeführt wird?
Sind Sie bereit dafür einzutreten,
a)einen angemessenen Entschädigungfonds (Schäden an Gesundheit und Eigentum der Bevölkerung) als Bedingung für eine Genehmigung vertraglich zu vereinbaren?
b) die Frackingfirmen vertraglich zu verpflichten, im Schadenfall beweisen zu müssen, dass ein eingetretener Schaden nicht durch das fracking verursacht wurde (Beweislastumkehr)
c) eine unabhängige, vereidigte Sachverständigenkommission vertraglich durchzusetzen, die den Betrieb des fracking in allen Betriebsbereichen ohne Voranmeldung und jederzeit mit den von der Kommission für geeignet angesehenen Mitteln und Messmethoden kontrollieren kann, Schäden gerichtsfest registriert und beurteilt sowie ihre Untersuchungsergebnisse dem Landes/Bundesparlament vorlegt und in der Presse in geeigneter Form veröffentlicht.
d) dass die sofortige, entschädigungsfreie Beendigung der Gasausbeutung nach dem Frackingverfahren bei entsprechender Risikolage vorgenommen werden kann, unter Beibehaltung der Verpflichtung zur Schadensbeseitigung durch die Firmen bis zur Wiederherstellung des schadenfreien Zustandes der Region.
e) dass ein Anspruch auf Ausgleich des Wertverlustes bei Verkauf von Immobilien in der betroffenen Region durch die Firmen (Entschädigungsfond) besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.Burckhard Scheffer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Scheffer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Fragen zu meiner Haltung hinsichtlich der Durchführung von hydraulischen Bohrlochbehandlungen in Tiefbohrungen (Frac) stellen.

Zunächst ist grundsätzlich anzumerken, dass in Niedersachsen seit über 150 Jahren Erdöl und seit mehreren Jahrzehnten Erdgas gefördert wird. In diesem Zeitraum ist es den Unternehmen immer wieder gelungen, durch den Einsatz innovativer Technologien neue Lagerstätten zu erschließen. Dadurch konnten Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen gesichert und ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung einer verlässlichen, kostengünstigen und umweltverträglichen Energieversorgung geleistet werden. Zu diesen innovativen Technologien zählt auch die sogenannte Frac-Technologie, die in Niedersachsen seit über 30 Jahren mit inzwischen über 250 Fracvorhaben in der Erdöl- und Erdgasindustrie Anwendung fand. In diesem Zeitraum ist bisher kein Fall bekannt geworden, bei dem der Einsatz der Frac-Technologie in Niedersachsen zu einer Grundwasserbeeinträchtigung geführt hat. Dies zeigt, dass bei Beachtung der in Niedersachsen geltenden Umwelt- und Sicherheitsstandards die mit dem Einsatz dieser Technologie verbundenen Risiken minimiert werden können. Ob allerdings diese Technologie möglicherweise in der Nähe des Endlagerbergwerks Asse einsetzbar ist, kann ich aufgrund fehlender Projektinformationen nicht abschließend beurteilen.

Ihre Forderung nach einer Erhöhung der Transparenz bei den Genehmigungsverfahren ist nachvollziehbar. Aus diesem Grund habe ich das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Genehmigungsbehörde vor über einem Jahr gebeten, die zu beteiligenden Stellen bereits vor der Einleitung von Genehmigungsverfahren zur Durchführung hydraulischer Bohrlochbehandlungen über die anstehenden Vorhaben zu informieren. Das LBEG hat seine Öffentlichkeitsarbeit intensiviert und inzwischen an einer Vielzahl von Diskussionsrunden mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Bürgerinitiativen teilgenommen.

Auch die Forderung nach einer Anpassung des Bergrechts zur verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit teile ich und habe im September 2011 dem Bundesrat einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Während dieser Antrag im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates die erforderliche Mehrheit fand, hat der Umweltausschuss des Bundesrates weiteren Beratungsbedarf angemeldet und somit eine Abstimmung über diesen Antrag im Plenum blockiert. Derzeit finden Abstimmungsgespräche zwischen meinem Haus und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie statt, um eine Beschleunigung des Verfahrens zur Änderung des Bergrechts zu erreichen. Dabei wäre sicherlich auch über die von Ihnen angesprochene Änderung der Haftungsregelungen und die Notwendigkeit von Entschädigungsfonds mit den anderen Ländern und der Bundesregierung zu diskutieren. Den Einsatz einer unabhängigen Sachverständigenkommission halte ich jedoch für entbehrlich und sehe hier die zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden ggf. unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen in der Pflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Bode