Frage an Jörg Bode von Sven Z. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Bode,
warum hat das Weserbergland mit hameln und Holzminden keinen IC Anschluss der Bahn
Bleiben die IC Verbindungen nach Norddeich Mole umd Emden ?
Warum gibt es keinen RE hannover-Paderborn via Hameln
Auch der zweigleisige Ausbau der Weserbahn via Rinteln läßt auf sich warten
Mit freundlichen Grüssen
Sven Zeuke
Sehr geehrter Herr Zeuke,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Verkehr und Infrastruktur.
Ihre ersten beiden Fragen beziehen sich auf den Schienenpersonenfernverkehr. Dieser wird von der Deutschen Bahn AG (DB AG) ausschließlich in eigener unternehmerischer Verantwortung geplant. In diesem Zusammenhang legt der Konzern auch die einzelnen Haltepunkte fest und ob und wie häufig eine Strecke bedient wird. Ein wichtiges Entscheidungskriterium der DB AG ist bei der Planung die Frage der Wirtschaftlichkeit, da sie den Betrieb eigenwirtschaftlich, d.h. ohne Zuschüsse erbringen muss.
Die Länder haben aufgrund der skizzierten Zuständigkeit keinerlei direkte Mitwirkungs- oder Eingriffsrechte. Trotzdem werden regelmäßig informative Gespräche mit der Fernverkehrssparte der DB geführt. Deshalb kann ich Ihnen mitteilen, dass die DB AG weiterhin beabsichtigt, die InterCity (IC) Verbindungen nach Norddeich Mole und Emden anzubieten.
Für die Planung, Organisation und Finanzierung der Nahverkehrsverbindungen, und damit auch der Verbindung Hannover – Paderborn über Hameln sind seit der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) die Länder zuständig. Die Bestellung des SPNV erfolgt in Niedersachsen durch die im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz bestimmten Aufgabenträger. Dies sind die Region Hannover (RH) in ihrem Gebiet und der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) in seinem Verbandsbereich. Für das übrige Gebiet in Niedersachsen ist das Land Aufgabenträger. Das Land lässt diese Aufgabe durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) wahrnehmen.
Die Verbindung Hannover – Paderborn, im Gebiet der LNVG, RH und der angrenzenden nordrhein-westfälischen Aufgabenträger, wird derzeit bereits als S-Bahn (S5) grundsätzlich im Stundentakt, bis Hameln von Montag bis Samstag sogar im Halbstundentakt angeboten. Die derzeitige Netzstruktur der Nahverkehrslinien beruht vor dem Hintergrund der finanziellen Leistungsfähigkeit auf intensiven Planungen der Aufgabenträger des SPNV, denen z.B. die Entwicklung der Fahrgastzahlen und die Erforschung der Nutzerbedürfnisse zugrunde liegt. Aber auch betriebliche und infrastrukturelle Vorgaben bzw. Zwänge müssen beachtet werden.
Leider verhindern genau derartige Einschränkungen die Schaffung einer schnellen Nahverkehrslinie von Hannover nach Paderborn, bei der nur die wichtigsten Halte bedient werden. Aufgrund der Überlagerung mehrerer Linien sind bereits heute die Trassenkapazitäten, insbesondere im Abschnitt Weetzen – Hannover, sehr begrenzt. Hinzu kommen die engen Belegungszeiten an den Bahnsteigen im Hauptbahnhof von Hannover. Allerdings werden auch heute auf dieser Linie bereits spurtstarke Fahrzeuge eingesetzt und der erzielbare Fahrzeitgewinn wäre daher minimal.
Außerdem äußern Sie den Wunsch nach einem baldigen Ausbau der „Weserbahn“, also der Schienenstrecke zwischen Löhne uns Elze. Ich kann Ihnen versichern, dass auch mir als Verkehrsminister an einem raschen und den verkehrlichen Bedürfnissen entsprechendem Ausbau der Infrastruktur in ganz Niedersachsen gelegen ist.
Jedoch muss ich Ihnen mitteilen, dass über die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und einen eventuellen Ausbauzeitpunkt nicht das Land Niedersachsen entscheidet, sondern vielmehr nach dem Grundgesetz der Bund als Eigentümer des Schienennetzes der DB AG für den bedarfsgerechten Ausbau zuständig ist. Die Mitwirkungsrechte des Landes sind daher stark eingegrenzt.
Der Bund hat die Notwenigkeit einer Elektrifizierung und eines zweigleisigen Ausbaus der Strecke Löhne - Elze jedoch bereits erkannt und in seinem Planungsinstrument „Bundesverkehrswegeplan“ (BVWPl) als Maßnahme hinterlegt.
Da dieser Bedarfsplan für die Schienenausbauprojekte des Bundes nur das „Ob“, aber nicht das „Wie“ und „Wann“ festlegen, ist bei dieser Maßnahme die Finanzierung nicht automatisch gesichert und der Umsetzungszeitpunkt aufgrund der Unterfinanzierung des BVWPl leider unklar.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bode