Portrait von Jochen Hartloff
Antwort von Jochen Hartloff
SPD
• 01.03.2016

(...) Das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz sieht die Einführung und Umsetzung des Nichtraucherschutzes in den folgenden Bereichen vor: Öffentliche Verwaltung, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Gaststätten, Universitäten, Fachhochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Theater, Kinos, Museen und Sportstätten. In den rauchfreien Einrichtungen besteht ein Rauchverbot für alle Personen, die sich dort aufhalten; es gilt für Gebäude und im Hinblick auf den besonderen Schutz junger Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe und im Schulbereich auch für das zu den Einrichtungen gehörende Freigelände. (...)

E-Mail-Adresse