Frage an Jochen Hartloff von Detmar H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hartloff,
ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Es ist mir rätselhaft, woher Sie die Angaben zu dieser Einschätzung haben; sie deckt sich nämlich voll mit der des Justizministers. Wenn Sie die Beweise aus meiner Website verwendet hätten, wäre Ihre Antwort anders ausgefallen!
Eins, nämlich den Kern des Problems, muss ich hier deutlich machen: Ein Staat, in dem ein Justizminister im Vorfeld der Strafprozessordnung eine Strafanzeige für „haltlos“ erklären und damit endgültig erledigen kann, ist kein Rechtsstaat mehr. Hier herrscht ganz klar die Willkür! (Erster Link „Dietrich“ in meiner Website.) Meine Frau musste sich gegen eine zusammengelogene Anklage vor Gericht verteidigen!! Da Sie betonen, dass Sie Rechtsanwalt sind, brauche ich das wohl nicht näher zu erklären. Wie hätten Sie als Verteidiger reagiert?
Weil Sie und Ihre Abgeordnetenkollegen Kontrolleure auch des Justizministers sind, (Artikel 79 Landesverfassung,) habe ich Sie angeschrieben und Sie um Lösung dieses Problems gebeten. Stichworte zum besseren Verständnis sind Strafvereitelung, Rechtsbeugung und Rechtsweggarantie des Grundgesetzes.
Meine Frage haben Sie nicht beantwortet, deshalb will ich umformulieren: Würden Sie, falls Sie wiedergewählt werden, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klärung der Fakten aktiv unerstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Detmar Hoeffgen
Sehr geehrter Herr Hoeffgen,
auf Ihre weitere Frage antworte ich klipp und klar, dass ich einen
Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klärung der von Ihnen
angesprochenen Fragen weder für angemessen, sinnvoll oder notwendig erachte.
Dieser ist durch den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht veranlasst.
Ich werde ihn nach der Wahl genauso wenig befürworten, wie ich das in
früherer Zeit getan habe. Die Einschätzung habe ich Ihnen bereits mit meiner
Antwort vom 13. März 2006mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Hartloff, MdL