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Frage von Gerhard R. •

Frage an Jochen Hartloff von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hartloff,

zu Ihrer Antwort vom 12.3. betr. Staatskirchenverträge:

Bundesweit liegt der durchschnittliche kirchliche Kita-Finanzierungsanteil bei 10 - 20 % der ungedeckten Kosten.

Insgesamt werden nur rund 10 % der Kirchensteuereinnahmen - also weniger als 1 Milliarde Euro - von den Kirchen für Soziale Dienste verwendet.
Die Einnahmeverluste bei Bund und Ländern durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer - sichern den Mitgliederbestand der Kirchen - belaufen sich aber auf rund 3,5 Milliarden Euro -ein riesiges Verlustgeschäft für den Staat und damit für die Allgemeinheit.

Angaben zu diesem Thema erhalten Sie vom Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern, der von kritischen Christen gegründet wurde und unter www.kirchensteuern.de im Internet erreichbar ist.

Von der Bevölkerung werden immer mehr finanzielle Opfer verlangt und Sie setzen sich für Kirchenprivilegien ein.
Warum tun Sie das?

Freundliche Grüße

Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

die sozialdemokratische Partei erkennt die besondere Bedeutung und rechtliche Stellung an, die das Grundgesetz den Kirchen und Religionsgemeinschaften einräumt. Nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Verfassung sind Religionsgemeinschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. In Rheinland-Pfalz sind die Artikel 41 bis 48 der Landesverfassung einschlägig.

Die Religionsgemeinschaften sind ein wesentlicher Faktor in der kulturellen, pädagogischen und sozialen Infrastruktur unseres Gemeinwesens. Das Engagement der Kirchen in Rheinland-Pfalz ist sehr vielschichtig und umfasst z.B. die Bereiche Kindergärten, Diakonie- und Sozialstationen, Suchtgefährdung, Krankenhäuser, Jugendheime, Aus- und Fortbildung, Schulen aller Schularten, Akademien, Jugend- und Frauenarbeit, Entwicklungshilfe und vieles mehr. Insgesamt gesehen dient das Engagement und Wirken der Kirche nicht nur den Gläubigen sondern unserer Gesellschaft insgesamt.

Um all diese Aufgaben verlässlich wahrnehmen zu können, bedarf es zum einen engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum anderen aber auch einer gesicherten Finanzierungsbasis. Diese solide Grundlage ist die Kirchensteuer, die gleichzeitig auch kirchliche Unabhängigkeit gegenüber dem Staat sichert. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung der Märkte, der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und angesichts der Tatsache, dass gerade im diakonischen und kulturellen Bereich die Kirche zahlreiche Aufgaben der öffentlichen Hand wahrnimmt, halte ich eine Mitfinanzierung der Kirchen aus Steuermitteln für gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Hartloff