Frage an Jochen Hartloff von Maria S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Hartloff,
Im Frühjahr 2005 wurden von der SPD, der CDU als auch der FDP eine Diätenreform noch für diese Wahlperiode, die sehr bald beendet ist, versprochen. Aber jede Diskussion ruht (aus gutem Grund vor der Wahl?) Ausschließlich die Grünen haben vor einiger Zeit das Problem auf die Tagesordnung gesetzt.
Aber von den 3 vorgenannten Parteien ist kein Resonanz hörbar, das ganze Thema ist vertagt - wahrscheinlich bis nach der Wahl.
Ich bitte um Ihre Darstellung, da diese für mich und viele meiner Bekannten für die Kontinuität und den Wahrheitsgehalt von Versprechungen für die kommende Wahl 2006 entscheidend ist.
Dies gilt natürlich auch für andere Parteien, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, ich wäre parteipolitisch bei Ihren politischen Gegnern engagiert.
Ich wäre Ihnen diesmal für eine Antwort, möglichst vor der Wahl, sehr verbunden.
Sehr geehrte Frau Schu,
Es trifft zu, dass auf unsere Initiative, nachdem in Nordrhein-Westfalen der Landtag eine umfassende Diätenreform vorgenommen hat, wir dieses Thema auch im Landtag angegangen sind.
In einer Arbeitsgruppe des Ältestenrates haben wir hierzu verschiedene Vorbereitungen getroffen, welche zum Ziel haben, dass die Abgeordnetenversorgung mehr dem Berufsbild etwa freier Berufe angeglichen werden soll, d. h., für die Zeiten, in welchen Abgeordneten im Parlament sind, sollen sie eine entsprechende Diät beziehen und für diese Zeit noch Versorgungsanwartschaften fürs Alter erwerben. Die bisherige Regelung ist im Grunde genommen aus dem Beamtenrecht entwickelt und wird für den Beruf des Abgeordneten als unpassend empfunden.
Im Verlauf der Beschäftigung mit dieser Reform haben sich jedoch einige rechtliche Probleme gestellt, welche ohne Weiteres von der Landesebene nicht zu lösen sind, so dass die SPD, die CDU und die FDP-Fraktion der Auffassung waren, jetzt keine gesetzliche Regelung gleichsam „übers Knie“ zu brechen, sondern entsprechende Regelungen in der nächsten Periode vorzunehmen.
Hierzu muss man auch wissen, dass durch eine Neuregelung keine kurzfristigen Spareffekte für den Landeshaushalt entstehen würden, sondern zunächst Mehrbelastungen und mögliche Einsparungen erst in einem Zeitraum zwischen 30 und 40 Jahren.
Gleichzeitig hat der Bundestag angekündigt, dass er ebenfalls seine Diätenregelung verändern will, was Gesetzesänderungen zur Folge hat, welche auch für die Landtage insgesamt von Bedeutung sind. Aus diesen Gründen folgt derzeit keiner der Landtage der Bundesrepublik der nordrheinwestfälischen Regelung, da auf einigen Gebieten erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen.
Daneben ist, wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, die gleichzeitig beabsichtigte Veröffentlichungsregelung für Nebeneinkünfte von mehreren Bundestagsabgeordneten bei dem Bundesverfassungsgericht beklagt, so dass man sinnvoller Weise hier die Hinweise des Bundesverfassungsgerichtes, die aus einer solchen Entscheidung zu entnehmen sind, mit in eine Regelung aufnimmt.
Die Grünen haben in Rheinland-Pfalz trotz Kenntnis um diese Problematiken in der vorletzten Plenarsitzung dieser Periode einen Gesetzesentwurf eingebracht auf Basis des nordrheinwestfälischen Modells. Um sich hier noch einmal zu profilieren – ein Schelm der böses dabei denkt.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Hartloff, MdL