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Jochen Hartloff
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Frage von Detmar H. •

Frage an Jochen Hartloff von Detmar H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hartloff,
ich hatte im August 2005 an Sie und weitere sieben Mitglieder des Rechtsauschusses des Landtags ein Schreiben gesandt, in dem ich darum bat, den Justizminister zu befragen, warum er meine Strafanzeige gegen die Staatsanwältin Dietrich in Mainz so beharrlich der richterlichen Überprüfung nach Strafprozessordnung entzieht und damit meine grundgesetzlich (Art.19 GG) garantierte Rechtsweggarantie außer Kraft setzt (www.detmar-hoeffgen.de/ Staatsanwältin Dietrich) Sie haben es nicht einmal für nötig gehalten, mir überhaupt zu antworten. Müssen wir Bürger aus Ihrem Verhalten schließen, dass Sie, falls Sie wiedergewählt werden, uns Bürger bei der Verfolgung unserer Rechte auch in Zukunft im Stich lassen werden und der staatlichen Willkür freien Raum geben??
Mit freundlichen Grüßen
Detmar Hoeffgen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoeffgen,

aufgrund Ihres oben genannten Beitrags in „kandidatenwatch“ habe ich mir die verschiedenen Vorgänge und Eingaben, welche Sie im Laufe der letzten Jahre unter anderem an die SPD-Fraktion gemacht haben, nochmals angeschaut und diese überprüft.

Seit dem Jahre 2001 machten Sie immer wieder Eingaben an die Fraktion, welche sich auf den mehr oder weniger gleichen Sachverhalt, nämlich ein Verfahren bei einem Zivilgericht und ein daraus resultierendes Strafverfahren beziehen. Das Strafverfahren, welches sich nicht gegen Sie richtete, wurde wegen Geringfügigkeit nach einer Verhandlung eingestellt.

Sie wollen erreichen, dass gegen die damals zuständige Staatsanwältin Ermittlungs- und Strafverfahren eingeleitet werden. Dies wurde mehrfach von der Justiz geprüft. So haben Sie sich deshalb auch an den Bürgerbeauftragten, den Petitionsausschuss gewandt. Sie sind mit den ablehnenden Entscheidungen nicht einverstanden, behaupten Prozessbetrug und Rechtsbeugung.

Auf verschiedene Schreiben und Eingaben haben Sie Antworten erhalten. Nicht auf alle, da der Sachverhalt immer wieder der Gleiche ist. Sie haben auch eine entsprechende Webseite eingerichtet, in welcher Sie wortstark die Politiker des Landes Rheinland-Pfalz beschimpfen. Der Verteiler Ihrer E-Mails geht in die Hunderte, angefangen über Landtag, Bundestag, Abgeordnete bis zu Ministern und Kanzler, etc.

Ich darf Ihnen sagen, dass Sie aus meiner Sicht sich hier verrannt haben.

Bei Überprüfung der überlassenen Unterlagen ergibt sich für uns nicht, dass die Justiz den von Ihnen aufgegriffenen Fall willkürlich behandelt hat. Ein Aufgreifen des Sachverhalts kommt aus unserer Sicht im Rechtsausschuss, wie von Ihnen gewünscht, nicht in Betracht.

Unabhängig hiervon darf ich aus meiner beruflichen Sicht als Rechtsanwalt anmerken, dass auch in einem Rechtsstaat natürlich bei der Justiz Fehlentscheidungen vorkommen können. Zum einen sind Rechtsmittel jeweils im System gegeben. Aber aus Gründen der Rechtssicherheit ist auch zu akzeptieren, dass eine subjektiv als falsch empfundene Entscheidung abschließend getroffen ist.

Keineswegs müssen die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Verhalten schließen, dass diese, falls ich wieder gewählt werde, bei der Verfolgung ihrer Rechte im Stich gelassen werden. Unsere Rechtsordnung gewährleistet einen effektiven Rechtsschutz – von der Gesetzgebung her im Übrigen auch in bundesgesetzlicher Kompetenz – es ist dabei auch nicht staatlicher Willkür Raum gegeben, sondern es besteht sowohl eine öffentliche wirksame Kontrolle, wie auch eine Kontrolle im Rechtssystem.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Hartloff , MdL