Frage an Joachim Schuster von Stefan R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Was können Sie unternehmen, damit der geplante 5G-Netzausbau im EU-Parlament auch unter dem Gesichtspunkt kritisch geprüft wird, dass die zunehmende digitale Vernetzung eine dramatisch ansteigende Verwundbarkeit unserer Infrastrukturen durch Cyber-Attacken zur Folge hätte, einschließlich der Erpressbarkeit ganzer Nationen bezüglich Cyber-Krieg?
http://mediathek.daserste.de/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Schlachtfeld-Intern/Video?bcastId=799280&documentId=25812360
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Cyber-Sicherheit ist nicht durch 5G allein virulent oder neu zu stellen. Sie ist bereits präsent und jetzt anzugehen. Die Attacken auf deutsche Infrastruktur, wie z.B. Regierungsserver oder Handy der Kanzlerin sind dafür die besten Beispiele. Obwohl die Cyberangriffe meist grenzüberschreitend sind, liegt die Zuständigkeiten für die Cybersicherheit und für die Strafverfolgung leider weiterhin auf nationaler Ebene. Deshalb drängt auch das Europäischen Parlament darauf, eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten herzustellen.
Mit dem Rechtsakt von 2016 zur Cybersicherheit auf Unionsebene, der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS Richtlinie), wurde daher die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) eingerichtet. Allerdings wurde recht schnell deutlich, dass die dafür zur Verfügung gestellten Ressourcen und die Begrenzung des Mandats bis Juni 2020 nicht ausreichen.
Die Kommission hat am 13.9.2017 daher einen weiteren Rechtsakt vorgeschlagen. Darin ist vorgesehen, der ENISA zusätzliche Aufgaben und Mittel zu übertragen, ihre Rolle noch stärker zu erweitern, um die Koordinierung und den Austausch bewährter Verfahren zur Aufklärung über Cybersicherheit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, und die Bürger und Unternehmen stärker für die Cyberhygiene zu sensibilisieren. Außerdem soll die ENISA zweimal im Jahr Simulationsübungen zur Cybersicherheit organisieren, um die Widerstandsfähigkeit der Union und koordinierte Reaktionen auf Cyberangriffe zu verbessern, und sie soll über die Lage der Cybersicherheit Bericht erstatten.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, einen ersten EU-Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung von IKT-Produkten und -Diensten zu schaffen, wobei die ENISA eine wichtige Rolle spielen soll.
Nachdem im Dezember 2018 eine Einigung zwischen den Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates erzielt wurde, hat das Parlament in der letzten März-Plenarsitzung dem Gesetzentwurf am 12.3.2019 zugestimmt.
Den Parlamentsbeschluss können Sie nachlesen unter:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2019-0151+0+DOC+PDF+V0//DE
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Schuster, MdEP