Frage an Joachim Schuster von Iskandar F. bezüglich Europapolitik und Europäische Union
Sehr geehrter Herr Dr. Joachim Schuster,
wie ich heute erfahren habe, scheinen sich Frankreich und Deutschland dazu entschieden zu haben ihre Streitigkeiten, um das hoch diskutierte Thema des, zur Sprache stehenden, "Internetgesetzes", beigelegt zu haben. Nun besteht wohl die sehr reelle Möglichkeit, dass dieses Gesetz und dementsprechend auch "Uploadfilter" gesetzlich in Europa als Maßnahme der Internetsicherheit von Webseitenbetreibern in eben deren Webseiten integriert werden .
Wir sprechen hierbei nicht nur von "Big Playern" sondern auch von der Verkaufsseite des Tante Emma Ladens, der nur noch über den online Vertrieb überhaupt eine Chance hat seine Geschäftsfähigkeit zu halten.
Daber stellen sich mir einige Fragen.
Erstens: In wiefern kann es sie SPD vertreten, dass Uploadfilter auf europäischer und damit auch auf nationaler Ebene eingesetzt werden könnten - wohl gemerkt gegen den Koalitionsvertrag, der mit der CDU ausgehandelt wurde.
Zweitens: Was kann ich als einfacher Privatbürger gegen dieses Gesetz unternehmen? Ich weiß zwar, dass die europäischen Parlamentswahlen anstehen, aber mein ganzen Vertrauen nur in das Parlament und die anderen Wähler zu setzen bin ich einfach nicht fähig. Zudem ist für mich fraglich, wen zu wählen sinnvoll wäre.
Drittens: Was sehen sie für direkte Folgen für die Webseitennutzer in Bezug auf das bewusste Gesetz? Werden wir ein Internet mit noch stärker vertretenen Monopolfirmen erleben? Werden bisher, zumindest direkt, kostenlose Inhalte zahlungspflichtig werden? Werden Klein. und Spartenwebseiten, die ohne großes Kapital auskommen müssen überhaupt noch existenzfähig sein?
Ich hoffe, dass sie mir diese Fragen beantworten können.
Mit freundlichen Grüßen
I. F.
Sehr geehrter Herr F.,
die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament stehen Upload-Filtern ablehnend gegenüber. Das haben wir auch in der letzten Abstimmung zur Urheberrechtsreform zum Ausdruck gebracht. Allerdings ist uns die Mehrheit des Parlamentes damals nicht gefolgt, weil viele die ohne Zweifel vorhandenen anderen positiven Aspekte der Urheberrechtsreform für ausschlaggebend hielten. Es ist erforderlich, dass Urheber für ihre kreativen Leistungen auch angemessen vergütet werden. Dies ist eben auch ein Inhalt der Reform. Das wird natürlich zur Folge haben, dass nicht mehr alle Angebote im Netz kostenfrei sein können.
Aktuell gibt es Verhandlungen über mögliche Kompromisse zwischen Rat, Kommission und Europaparlament in dem sogenannten Trilog, in denen es um die von ihnen angesprochenen Fragen geht. Die Trilog-Verhandlungen laufen noch. Eine abschließende Bewertung der Ergebnisse kann erst erfolgen, wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind.
Grundsätzlich ist es auch für einzelne Bürgerinnen und Bürger möglich gegen Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäische Gerichtshof zu klagen, wenn sie von den Gesetzen betroffen sind und ihre Grundrechte durch ein Gesetz eingeschränkt werden. Ob diese für sie im Fall der Urheberrechtsreform bestehen würden, kann ich nicht abschließend beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schuster