Frage an Joachim Schuster von Laszlo L.
vielen Dank Herr Dr. Schuster für ihre Antwort mit "Textkonserve" auf meine Frage über TTIP.
Wie auch mein Vorredner Hr J.G.Brandt bin ich grundsätzlich besorgt, dass Investoren auch über ihre ausländische Filialen sich in ihrem eigenen Land Sonderrechten über Schiedsgerichte einklagen können.
Ihrer gleich lautende Antwort beruhigt mich nicht, ganz im Gegenteil.
Es spielt keine Rolle, ob diese Schiedsgerichte privat sind oder nicht.
Ich zitierte den Fall der rumänischen Gebrüder Micula, die gerade ein Paradebeispiel abliefern, in welche absurde Situation uns diese Sondergerichte führen können. Ich hätte mich gefreut, wenn sie darauf eingegangen wären. Vgl: http://www.zeit.de/2014/47/schiedsgerichte-steuerzahler
Ist Ihnen der Fall überhaupt bekannt?
mit freundlichen Grüßen
L. L..
Sehr geehrter Herr Lebrun,
ich finde es sehr wesentlich, ob es sich um ein privates Schiedsgericht mit Anwälten als Schiedsrichtern, die in ihrer sonstigen Tätigkeit häufig Aufträge von internationalen Konzernen erhalten, oder um ein öffentliches Gericht mit unabhängigen Richtern handelt. Daran entscheidet sich maßgeblich die Frage der Unabhängigkeit der Gerichte, die unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten unverzichtbar ist.
Natürlich ist die Unabhängigkeit des Gerichtes nicht alles. Wichtig ist selbstverständlich auch, auf welcher Rechtsgrundlage entschieden wird. Deswegen fordern wir auch eine Präzisierung der Gründe für eventuelle Klagen. Maßstab muss hier der in Deutschland ohnehin gewährte Investitionsschutz sein, nicht mehr und nicht weniger. Im Kern laufen unsere Forderungen darauf hinaus, dass lediglich die Frage nachprüfbar ist, ob ausländische Investoren gegenüber inländischen diskriminiert werden. Die Veränderung des gesetzlichen Rahmen an sich, darf kein Klagegrund sein, auch wenn sich durch gesetzliche Veränderungen die Gewinnerwartungen von Invstoren verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schuster