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Joachim Schuster
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Frage von Laszlo L. •

Frage an Joachim Schuster von Laszlo L. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Guten Tag Herr Dr. Schuster,

wie ich es aus eine militante Quelle erfahren habe, sollten Sie am 28. Mai im Handelsausschuss des Europäischen Parlaments für eine Resolution gestimmt haben, die das Bedürfnis von Investoren nach Schutz besonders betont und somit ganz konkret die ISDS Sondergerichtsbarkeit unterstützt.
Diese meines Erachtens hoch brisante Information konnte ich in der etablierte Presse nicht wieder finden. Warum? Stimmt sie etwa nicht? Sollte die Informationen doch stimmen, möchte ich fragen, was Sie dazu gebracht hat gegen das Versprechen der Sozialdemokraten abzustimmen.
Ich bin entsetzt und fühle mich verraten. Ich möchte Sie noch einmal auf den Fall der Gebrüder Micula in Rumänien hinweisen, der zeigt wie solche Schiedsgerichte erfolgreich missbraucht werden können. Sollte in TTIP eine Sondergerichtsbarkeit -egal welche- enthalten sein, *wird sie missbraucht werden*, um reguläre Gesetze anzufechten. Konzerne oder sogar vermögende Individuen mit genug kriminelle Energie (wie im Fall Micula) werden über juristische Zweckkonstruktionen im Ausland sich zu Lasten der Bevölkerung Vermögen einklagen können. Wenn Sie das ermöglichen, haben sie das Volk, das sie gewählt hat, verraten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

mit dem Beschluss im Handelsausschuss in der vergangenen Woche habe ich nicht privaten Schiedsgerichten zugestimmt. Zur Erläuterung: Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, auch ausländischen Investoren Investitionsschutz in dem Maße (aber nicht mehr) zu gewähren, wie er in Deutschland im Grundgesetz und den diesbezüglichen Gesetzen festgelegt ist. Und natürlich muss so etwas auch juristische überprüfbar sein. Wenn Sie nun die entsprechenden Passagen der Resolution lesen, werden Sie sehen, dass wir eben keinem ISDS-Mechanismus mit privaten Schiedsgerichten zugestimmt haben. Wir haben einerseits positiv Bezug auf die Reformvorschläge von Kommissarin Malmström genommen. Darin sind wichtige Kritiken an ISDS angesprochen, etwa dass definiert werden soll, was überhaupt Klagegegenstand sein kann (nur Diskriminierung); dass betont wird, dass Regulierungen der Gesetzgeber nicht Anlass zu Klagen sein dürfen oder dass die Verfahren transparent sein müssen. Allerdings bleibt der Malmström-Vorschlag noch hinter unseren Anforderungen zurück, weil nicht zwingend eine Revisionsinstanz vorgesehen ist und weil weiter private Anwälte Schiedssprüche fassen können. In der Resolution haben wir deshalb über den Kommissionsvorschlag hinaus gefordert, dass nur unabhängige Richter Recht sprechen dürfen und eine Revisionsinstanz vorhanden sein muss. Sollte dieses realisiert werden, hat ein solches Verfahren aus meiner Sicht nichts mehr mit den Schiedsgerichten im Rahmen von ISDS gemeinsam, sondern es würde sich um ein gemeinsames Gericht mit den USA handeln. Dies könnte dann eine Basis sein, um die schon bestehenden zahlreichen ISDS-Abkommen in ein solches Verfahren zu überführen. Leider ist es uns im Handelsausschuss nicht gelungen, eine Mehrheit für eine Formulierung zu bekommen, die nicht nur die positiven Veränderungen beschreibt, sondern auch formuliert, dass wir damit private Schiedsgerichte à la ISDS ablehnen. Wir werden derartige Formulierungen im Plenum nächste Woche als Änderungsanträge einbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schuster