Frage an Joachim Schuster von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Schuster,
in der Öffentlichkeit haben Sie bisher betont, dass Sie bei TTIP eindeutig gegen die Investorenschutzklausel (ISDS) sind. Im Handelsausschuss des EU-Parlaments, dem Sie angehören, haben Sie jedoch - wie Herr Bernd Lange von der SPD - FÜR eine solche Klausel gestimmt.
Wie erklären Sie mir die Diskrepanz zwischen Ihrer den Bürger_innen geäußerten Meinung und Ihrem Abstimmungsverhalten in dem Ausschuss?
Mit freundlichen Grüßen
J. B.
Sehr geehrter Herr Brandt,
ich muss Ihnen widersprechen. Ich habe öffentlich immer wieder betont, dass ich private Schiedsgerichte ablehne und drei Alternativen sehe, den nationalen Rechtsweg, State-to-State-Siput-Settlement und den Aufbau internationaler Gerichte. Gleichzeitig habe ich deutlich gemacht, dass ich nicht grundsätzlich gegen Investitionsschutz bin. Dieser ist schließlich auch in der Rechtsordnung Deutschlands verankert.
Wenn sie die entsprechenden Passagen der Resolution des Handelsausschusses lesen, werden Sie sehen, dass wir eben keinem ISDS-Mechanismus zugestimmt haben. Wir haben einerseits positiv Bezug auf die Reformvorschläge von Kommissarin Malmström genommen. Darin sind wichtige Kritiken an ISDS angesprochen, etwa dass definiert werden soll, was überhaupt Klagegegenstand sein kann (nur Diskriminierung); dass betont wird, dass Regulierungen der Gesetzgeber nicht Anlass zu Klagen sein dürfen; dass die Verfahren transparent sein müssen. Allerdings bleibt der Malmström-Vorschlag noch hinter unseren Anforderungen zurück, weil nicht zwingend eine Resivionsinstanz vorgesehen ist und weil weiter private Anwälte Schiedssprüche fassen können. In der Resolution haben wir deshalb über den Kommissionsvorschlag hinaus gefordert, dass nur unabhängige Richter Recht sprechen dürfen und eine Revisionsinstanz vorhanden sein muss. Sollte dieses realisiert werden, hat ein solches Verfahren aus meiner Sicht nichts mehr mit den Schiedsgerichten im Rahmen von ISDS gemeinsam, sondern es würde sich um ein gemeinsames Gericht mit den USA handeln. Dies könnte dann übrigens auch eine Basis sein, um die schon bestehenden zahlreichen ISDS-Abkommen in ein solches Verfahren zu überführen.
Leider ist es uns im Handelsausschuss nicht gelungen, eine Mehrheit für eine Formulierung zu bekommen, die nicht nur die positiven Veränderungen beschreibt, sondern auch formuliert, dass wir damit private Schiedsgerichte à la ISDS ablehnen. Wir werden derartige Formulierungen im Plenum nächste Woche als Änderungsanträge einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schuster