Frage an Joachim Poß von Burkhard W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Poß,
warum bringt der Lohneuro im Osten mehr Rente als im Westen? Warum wird nicht zur Sanierung der Rentenkassen endlich eine Angleichung vorgenommen?
Wie Plusminus vom HR, Dienstag, 20. Januar 2009 im Ersten, darlegte, gibt es Unterschiede in der Höhe der Rente zwischen ost- und westdeutschen Bürgern. Im Osten bringt der Lohneuro mehr Rente und führt damit zu ungerechte Renten. Mir ist unverständlich, wie bei gleichem Beitrag unterschiedliche Renten gezahlt werden - der Unterschied ist erheblich.
Bei der Rente tun wir aber immer noch so, als würden niedrige Löhne nur im Osten gezahlt. Die Konsequenz: Bei der Berechnung der Rente werden Ostlöhne aufgewertet. Damit ist jeder Euro Rentenbeitrag im Osten mehr wert als im Westen. Ich denke, war ein Renten-Ausgleich Ost-West zu Beginn der Einheit noch in Ordnung, dann ist fast 20 Jahre nach der Wiedervereinigung Zeit zum Handeln und die Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern sollten nun doch der Geschichte angehören.
Wann wird zur Sanierung der Rentenkassen endlich eine Angleichung vorgenommen? Zumal es zunehmend mehr arme Rentner im Westen geben wird und im Osten mehr Rentnerhaushalte über zwei Renten verfügen als im Westen.
Ich denke, auch Ihre Partei kommt an 19 Mio. Rentner nicht vorbei?
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Wittulsky
Sehr geehrter Herr Wittulsky,
wenn in dem von Ihnen erwähnten Rundfunkbeitrag der Eindruck erweckt worden ist, Arbeitnehmer bekämen im Osten mehr Rente als im Westen, so ist dies falsch!
Zum besseren Verständnis eine kurze -- und sehr oberflächliche -- Darstellung des derzeitigen Rentenrechts: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten jedes Jahr für die von ihnen geleisteten Rentenbeiträge sogenannte Entgeltpunkte. Dabei gibt es für ein Jahr durchschnittlichen Arbeitseinkommens genau einen Entgeltpunkt. Liegt das Einkommen darunter oder darüber, so erhält der Arbeitnehmer einen entsprechend kleineren oder größeren Anteil an Entgeltpunkten (z.B. 0,9 Entgeltpunkte für ein etwas geringeres oder 1,1 für ein etwas höheres Einkommen).
Zur Berechnung des Rentenanspruchs wird bei Beginn des Rentenbezugs die Summe der im Arbeitsleben gesammelten Entgeltpunkte mit dem sogenannten Rentenwert (und einigen anderen Faktoren) multipliziert.
Richtig ist, dass Arbeitnehmer im Osten derzeit (noch) für die gleichen Beiträge geringfügig mehr Entgeltpunkte erhalten. Gleichzeitig liegt jedoch auch der Rentenwert (den es für die Entgeltpunkte gibt) im Osten geringer als im Westen. Der West-Rentner erhielt 2008 26,56 Euro pro Entgeltpunkt, der Ost-Rentner lediglich 23,34.
Somit wird sowohl den im Durchschnitt immer noch geringfügig geringeren Löhnen als auch den im Durchschitt immer noch geringfügig geringeren Lebenshaltungskosten in Ostdeutschland Rechnung getragen. Es findet also weder -- wie im Westen häufig wegen der Entgeltpunkte behauptet wird -- eine Benachteilung des Westens statt, noch -- wie im Osten häufig wegen des geringeren Rentenwerts behauptet wird -- eine Benachteilung des Ostens statt.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß