Frage an Joachim Poß von Peter G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Poß,
ich bin z.Z. auf Hartz IV angewiesen. Im Januar soll ich beim Zahnarzt eine Zuzahlung von 84 Euro zuzahlen. Denn 2% des Jahreseinkommen müßen auch Hartz IV-Empfänger zuzahlen. Wovon soll ich Ihrer Meinung nach dieses Geld nehmen? Im ALG II Regelsatz ist das- ebenso wie die Praxisgebühren- nicht vorgesehen. Warum befreit man Geringverdiener, ALG II Empfänger und andere Einkommensschwache nicht von diesen Kosten?
Als Finanzierungsvorschlag würde ich vorschlagen, daß der deutsche Staat nicht mehr für die Anlagen Deutscher im Ausland haftet. So hat der Staat m.W. 300 Mio. Euro ausgegeben, als er für die Anleger einer bankrott gegangenen Bank gehaftet hat. Warum hilft man jemanden, der im Ausland sein Geld angelegt hat und der sich bewußt gegen eine Anlage in Deutschland entschieden hat? Das hat meiner Meinung nach mit Marktwirtschaft nichts zu tun. Muss die soziale Gerechtigkeit nicht wieder mehr den kleinen Mann in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen stellen?
Ständig wird davon geredet man könne dieses oder jenes nicht finanzieren.
Wie wäre es mit :
- Zurück zu einem Spitzensteuersatz der höher anzusetzen ist wie bisher. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt einen Spitzensteuersatz bis zu 50%. Meines Wissens beträgt er z.B. in Österreich 50%. Ohne, daß dort mehr auswandern als in Deutschland.
- Weniger Steuerrückerstattungen für Wohlhabende. Denn m.E. kann man nicht von 42% Spitzensteuersatz sprechen, wenn man danach wieder jede Menge vom Fiskus zurück bekommt.
- Abschaffung des Ehegattensplittings. Es kann nicht gerecht sein, daß ein Trauschein staatlich subventioniert wird. Eingetragene Partnerschaften kommen auch nicht in diesen Genuß.
- Besteuerung der Auslandsdeutschen. So ist es in den m.W. USA geregelt. Wer als Amerikaner im Ausland ist, muß eine eventuelle Differenz an sein Heimatland überweisen. Können Sie das bestätigen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Groß
Sehr geehrter Herr Groß,
prinzipiell möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren verschiedenen Anliegen an den für Kempten zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden (vgl. Sie bitte hierzu mein Schreiben auf der Seite abgeordentenwatch.de vom 13.11.2008 an Herrn Scholl).
Zu Ihrem Kernanliegen aber noch eine Richtigstellung: In der Zusammensetzung der Regelleistung im SGB II ("Hartz IV") sind u. a. knapp 13 Euro monatlich für Gesundheitspflege inklusive Zuzahlungen enthalten. Gerade damit Gesundheit keine Frage des Einkommens ist, hat der Gesetzgeber die Höhe der Eigenbeteiligung auf 2% des Jahreseinkommens gedeckelt. Damit ist sichergestellt, dass sich jeder Patient an den für seine Behandlung entstehenden Kosten beteiligt, ohne finanziell überfordert zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß