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Joachim Poß
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Frage von Helmut L. •

Frage an Joachim Poß von Helmut L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Poß,

nach dem Entwurf des Erbschaftssteuerreformgesetzes sind Stiefkinder leiblichen Kindern und Adoptivkindern gleichgestellt. Sie erhalten wie diese einen Freibetrag i.H. von 400.000,-€ und unterliegen darüber hinaus einem Steuersatz i.H.v lediglich 7%.

Geschwister, die oft ein Leben gemeinsam verbracht haben, erhalten dagegen nur einen Freibetrag i.H.von 20.000,-€ und unterliegen darüberhinaus einem Steuersatz i.H. v. 30%.

Teilen Sie die Auffassung, dass die Vorzugsbehandlung von Stiefkindern nicht gerechtfertigt ist und Geschwister zumindest nicht schlechter als Stiefkinder besteuert werden dürften?

Teilen Sie die Auffassung, dass eine Angleichung der Besteuerung von Stiefkindern und Geschwistern ohne Belastung des Gesamtaufkommens durch eine Absenkung der Freibeträge (Anhebung der Steuersätze) für Stiefkinder und eine Anhebung der Freibeträge (Absenkung der Steuersätze) für Geschwister herbeigeführt werden könnte?

Mit freundlichen Grüßen

H.Ley

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ley,

offensichtlich stören Sie sich an der in der Neuregelung der Erbschaftsbesteuerung vorgesehenen Gleichbehandlung von Adoptivkindern / Stiefkindern einerseits und leiblichen Kindern andererseits. Um es vorweg zu sagen: Diese Regelung halte ich für richtig. Mir leuchtet nicht ein, warum zwei Geschwister, die gemeinsam aufgewachsen und großgezogen worden sind, im Erbfall unterschiedlich behandelt werden sollten, nur weil einer der beiden kein leibliches Kind ist. Im Übrigen führt diese rechtliche Gleichstellung auch keineswegs zu einer Benachteiligung von Geschwistern: An der Zuordnung nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser/Schenker durch Steuerklassen wurde im Erbschaftsteuerrecht prinzipiell nichts geändert. Schon bisher gab es drei Steuerklassen: I (u. a. Kinder, Ehegatten, Enkel), II (Eltern, Geschwister, andere Verwandte), III (alle übrigen Erwerber).
Gegenüber dem alten Recht wurde der Freibetrag für Geschwister sogar von 10.300 Euro auf 20.000 Euro nahezu verdoppelt.
Insofern kann ich weder Ihre Kritik nachvollziehen, noch den von Ihnen in diesem Punkt geforderten Nachbesserungsbedarf erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß