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Joachim Poß
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Frage von Dieter H. •

Frage an Joachim Poß von Dieter H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Poß,
wann werden die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung endlich verschärft ? Denn erst dann kann die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert werden. Bitte setzen Sie sich in Ihrer Partei für beides ein. Es werden in Deutschland verstärkt Korruptionsdelikte begangen, zum Glück auch aufgedeckt. Bitte teilen Sie mir mit, wie lange wir noch warten müssen, bis die Ratifizierung der UN-Konvention durch den Deutschen Bundestag endlich erfolgt.
Viele Grüße
Dieter Hüsgen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hüsgen,

Sie haben zurecht darauf hingewiesen, dass die UN-Konvention gegen Korruption schon 2003 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert wurde. Zur Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten - unter anderem auch des VN-Übereinkommens gegen Korruption - liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Entwurf nicht enthalten, weil sich die gesetzgeberische Aktivität hierzu aus der Mitte des Parlaments entfalten soll. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen. Nach dem geltenden Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstanden Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.1.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht. Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der BGH-Rechtsprechung, da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche Lücke besteht. Der BGH entschied im sog. "Wuppertaler Korruptionsskandal", dass kommunale Mandatsträger keine Amtsträger i.S.v. § 11 Abs.1 Nr.2 StGB sind, soweit sie nicht mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind. In der letzten Wahlperiode hatte die rot--grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen, das "Sich-versprechen-lassen" oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Durch die vorgezogene Neuwahl kam es jedoch nicht zum Abschluss (Diskontinuität). Die Fortsetzung der Beratungen mit der auf diesem Gebiet eher zögerlichen CDU/CSU ist jedoch sehr schwierig. Bislang konnten wir leider noch keine Einigung mit unserem Koalitionspartner erzielen, was ich sehr bedauere. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich aber weiterhin dafür einsetzen, dass alle Voraussetzungen dafür geschaffen werden, damit der vorliegende Gesetzentwurf zügig verabschiedet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß