Frage an Joachim Poß von Gerhard F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ach lieber Herr Poß
Ich hätte auch gerne 15 % Lohnerhöhung innerhalb 2 Jahren.
Und ich kann ihnen versichern, seit 2003 gabs bei mir nicht mehr, ausser mehr Arbeitszeit!
Sie in ihrem Selbstbedienungsladen haben wie Kollege Spahn schon so lange vergessen wo die Kohle herkommt die sie sich selbst genehmigen.
Nur mal zur Verdeutlichung.
Nach dem GG sind Sie, die gewählten Volksvertreter, unsere Arbeitnehmer.
Wie kommt es dass sich Arbeitnehmer ihr Einkommen selbst festlegen?
Und bitte kommen Sie mir nicht mit dem Bundesgerichtshof oder was auch immer.....
Ich denke Sie und ihresgleichen haben den Bogen schon gewaltig überspannt, Ihre Reaktionenn werde ich nach der nächsten Landtags bzw. Bundestagswahl zu Kenntnis nehmen.
Ich denke dabei wird dann von Ihrer Seite wieder gewaltig über ihre Arbeitgeber (Das Volk) hergezogen.
Irgendwann werden auch sie verstehen warum Lafontaine aus Ihrer Partei ausgestiegen ist denn Sie sind im Grunde keinen Deut besser als das was Sie zu bekämpfen behaupten.
Aber wie so vieles in diesem Lande......Perlen vor die (Regierungs) Säue
Sehr geehrter Herr Franz,
trotz des doch sehr unsachlichen Stils Ihres Schreibens, bin ich bereit, Ihnen meine Haltung zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach der Höhe der Abgeordnetenentschädigung ("Diäten") darzulegen. Dabei werde ich Ihnen aber einen Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht nicht ersparen können. Bei Diskussionen die realen Gegebenheiten auszublenden, mag zwar derzeit sehr in Mode sein, ist mit mir aber nicht zu machen.
Die ursprünglich geplante Anhebung der Abgeordnetenentschädigung wurde nicht zuletzt auf Initiative zahlreicher Abgeordneter der SPD-Bundestagsfraktion fallengelassen.
Da ich aber grundsätzlich den Gedanken richtig finde, dass sich die Abgeordnetenentschädigung an den Besoldungsgruppen R6 bzw. B6 orientieren sollte, möchte ich noch kurz meinen Standpunkt dazu darlegen: Oft klingt der Vorwurf der Selbstbedienung gegenüber den Abgeordneten an. Aber gerade um dem populären Vorwurf der "Selbstbedienung" zu begegnen, hatte der Bundestag Ende vergangenen Jahres beschlossen, dass sich die Abgeordnetenentschädigung zukünftig an den Gehältern der Bundesrichter bzw. an den Bezügen von Bürgermeistern von mittelgroßen Städten bzw. Gemeinden orientieren soll. Als Referenzgröße wurden also die Besoldungsgruppen R6 bzw. B6 herangezogen, mit denen Tätigkeiten vergütet werden, die vom Aufgaben- und Verantwortungsprofil her als vergleichbar mit denen eines Bundestagsabgeordneten angenommen werden. Diese Bezugsgröße wurde seit der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 angestrebt und nie erreicht. Diese Konstruktion wurde damals gewählt, da das Bundesverfassungsgericht es dem Parlament verwehrt hatte, die Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung an eine Kommission außerhalb des Parlaments zu delegieren. Die Aufgabe, über die Höhe der eigenen Bezüge zu entscheiden, ist für die Abgeordneten selbst weniger ein privilegierendes Recht als vielmehr eine -- durch das Bundesverfassungsgericht auferlegte - leidige Pflicht. Denn Hand aufs Herz: Wie gering müsste wohl das absolute Niveau bei den Abgeordnetenbezügen ausfallen, damit nicht immer noch eine Vielzahl von Bürgern und Medienvertretern von Selbstbedienung sprechen würde? Größenmäßig eingeordnet bedeutet der gewählte Vergleichsmaßstab: In einer Stadt wie Gelsenkirchen werden die kommunalen Wahlbeamten nach B5/B6 und der Oberbürgermeister nach B9 vergütet. In Nordrhein-Westfalen werden Bürgermeister von Städten wie beispielsweise Haltern nach B6 besoldet. Den gewählten Orientierungsmaßstab halte ich für absolut gerechtfertigt.
Gerade die sozialdemokratischen Abgeordneten haben sich in den letzten Jahren immer wieder deutlich für höhere Lohnabschlüsse bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgesprochen. Dies geschah nicht zuletzt, da -- mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung --steigende Löhne auch zu steigenden Renten führen. Dort wo die Politik die Möglichkeit hatte, über die Lohnentwicklung direkt zu bestimmen -- nämlich im Öffentlichen Dienst -- haben wir diesen Worten auch Taten folgen lassen: Die Angestellten dort haben rückwirkend zum 1. Januar ordentliche Lohnsteigerungen erhalten. Durch die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst auf die Beamten steigen nun auch die als Vergleichsmaßstab gewählten Bezüge B6/R6. Die ursprünglich geplante Anhebung der Abgeordnetenentschädigung hätte also lediglich diese Entwicklung nachvollzogen. Im Ergebnis hätte die Abgeordnetenentschädigung dann zum 1. Januar 2010 dem Niveau von B6 bzw. R6 entsprochen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wohlgemerkt sprechen wir hier nur über die regulären monatlichen Zahlungen. Die Bundestagsabgeordneten erhalten im Gegensatz zu den anderen Beziehern von B6/R6 keinerlei weiteren Einmalzahlungen -- wie beispielsweise Weihnachtsgeld etc. Wenn man den Abgeordneten zugesteht, dass der gewählte Vergleichsmaßstab B6/R6 gerechtfertigt ist, dann ist die Kritik an der absoluten Höhe der Abgeordnetenentschädigung unangebracht. Ich kann nachvollziehen, dass die isolierte Betrachtung des Gesamt-Prozentsatzes der Anhebung der Abgeordnetenentschädigung auf den ersten Blick zu Unmut geführt hat, da er sehr hoch erschien. Dabei wurde aber geflissentlich übersehen, dass diese hohe Steigerungsrate eben auch Ergebnis der vom Parlament sich selbst freiwillig auferlegten Nullrunden der letzten Jahre ist. Entscheidend ist meiner Meinung nach, ob die absolute Höhe der Abgeordnetenentschädigung vertretbar ist. Das angestrebte Vergleichsniveau B6/R6 -- und somit die ursprünglich geplante Höhe der Abgeordnetenentschädigung -- halte ich für gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß