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Joachim Poß
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Frage von Klaus L. •

Frage an Joachim Poß von Klaus L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Poß,

"Ach wissen Sie, das mit den Managergehältern ist eine lustige Nummer. Es ist der klassische Fall von Symbolpolitik."
Nicht CDU, FDP oder die Linken haben das gesagt. Es war die Antwort von Ihrem SPD-Parteifreund Sarrazin, dem Berliner Finanzsenator, als er in der Sendung Anne Will vom 27.04.08 auf Ihre Steuerpläne zur Begrenzung der Managergehälter angesprochen wurde.
Wie lautet Ihre Erwiderung an Sarrazin ?
Sarrazin hat in der Sendung einige Fakten genannt:
Gewinne der DAX-Unternehmen: 66 Milliarden, Lohnsumme dieser Unternehmen 330 Milliarden, Aufwendungen für Manager
500 Millionen (also nur ca. 1,5 % der gesamten Personalkosten).

Wenn man großzügig aufrundet, könnten Ihre Steuerpläne die Unternehmen insgesamt mit 100 Millionen belasten, was sie trotz aller Proteste nicht wirklich stört. Rechnerisch könnte man den 15 bis 20 Millionen sozial Schwachen pro Monat etwa einen halben Euro zukommen lassen.
Stehen solche Beträge nicht im krassen Widerspruch zu den Milliardenentlastungen, die die Wirtschaft durch die 2008 in Kraft getretene Unternehmenssteuerreform erhält ?

Sie sehen lt. WAZ vom 29.04.08 in Ihren Vorschlägen eine "Stärkung der sozialen Marktwirtschaft."
Wo bleibt die Marktwirtschaft, wenn der Staat für eine spezielle Berufsgruppe und nicht einmal gültig für alle Unternehmens-
formen Sonderregeln erläßt ?
Was ist daran sozial, wenn die zusätzlichen Steuern, falls sie überhaupt bei den sozial Schwachen ankommen, nur der Tropfen auf den heißen Stein sind ?

P. S. Ich finde nirgendwo eine verläßliche Angabe über das Entlastungsvolumen der bereits angesprochenen Unternehmenssteuerreform 2008. Von welcher Zahl geht das Bundesfinanzministerium aus ?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Link

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Link,

leider machen Sie immer noch den Fehler, die Vorschläge der von mir geleiteten Arbeitsgruppe auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von Managervergütungen bzw. -abfindungen zu reduzieren. Dabei ist die Frage nach der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managervergütungen bzw. -abfindungen lediglich ein Aspekt in einem ganzen Bündel von Maßnahmen. Ziel dieser Regelungen wäre es, insbesondere die Rolle und Verantwortung des Aufsichtsrats bei der Festlegung der Höhe der Vorstandsbezüge und -abfindungen zu stärken.

Daher noch einmal der Hinweis auf die gesamten Vorschläge, die Sie bei Interesse unter dem folgenden Link auf meiner Homepage finden:

http://www.joachim-poss.de/00reden/04.28.08..pdf

Ansonsten implizieren Ihre weiteren Fragen, dass die zu erwartenden Einnahmen aus einer veränderten Anrechenbarkeit zu vernachlässigen seien. Ohne mich an Ihren Spekulationen beteiligen zu wollen, was die Höhe der zu erwartenden Einnahmen angeht: Wir Sozialdemokraten sehen uns in der Verantwortung, mit dem Geld der Steuerzahler verantwortungsbewusst umzugehen.Wenn wir also die Wahl haben zwischen der Subventionierung von überhöhten Managerabfindungen einerseits und wichtigen Investitionen in Zukunftsbereiche (z.B.Bildung und Betreuung) oder Entlastung der Steuerzahler andererseits, dann werden wir uns gegen die steuerliche Subventionierung von Managerabfindungen entscheiden. Insofern kann ich Ihren Vorwurf, dass der zu erwartende finanzielle Effekt nur gering sei, nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß