Frage an Joachim Poß von Hans-Werner B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Poß,
sie haben der Rente mit 67 Jahren und deren versicherungsrechtlichen Bestimmungen zugestimmt.
Folgende Ungerechtigkeit ist in den Bestimmung für mich enthalten.
Wer bis 67 arbeiten muß und mit 45 Beitragsjahren schon mit 65 in den Ruhestand geht erfährt keine Kürzung (7,2%).
Wer bis 65 arbeiten muß und mit 45 oder mehr Beitragsjahren mit 63 bereits in Rente geht erfährt eine Kürzung von 7.2%.
Dies ist für mich keine Gleichbehandlung. Die nachgewiesenen Beitragsjahre sind doch gleich.
Wird dieser Ungleichbehandlung Rechnung getragen? Oder hat man dieses Problem noch nicht erkannt.
Für eine schriftliche Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Werner Buchholz
Sehr geehrter Herr Buchholz,
in Ihrer Frage vergleichen Sie die neue Regelung zum Renteneintritt, der im Zeitraum von 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird, mit dem heute noch geltenden Gesetz.
Bei der Rente mit 67 wird es eine Ausnahme geben, um Härten für Versicherte mit besonders langjähriger und daher in der Regel auch besonders belastender Berufstätigkeit abzufedern. Deshalb sollen diejenigen, die mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie aus Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr nachweisen, wie bisher mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Davon dürften insbesondere auch Arbeiter und Handwerker profitieren, die meist schon in jungen Jahren ihre Lehre begonnen haben. Sie sollen auch künftig für ihre volle Rente nicht länger arbeiten müssen als heute.
Durch diese Ausnahme wird also niemand benachteiligt, sondern lediglich dafür gesorgt, dass 65-Jährige mit 45 Beitragsjahren nicht schlechter gestellt werden als heutige Rentner, die diese beiden Bedingungen erfüllen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß