Frage an Joachim Poß von Bertram A. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Poß,
ich wende mich an Sie in der Angelegenheit des Betreuungsverfahrens, das meine 85-jährige und seit zehn Jahren demenzkranke Mutter, die in einem anderen Bundesland lebt, betrifft. Seitdem biete ich mich an, meine Mutter (im rechtlichen Sinne) zu betreuen. Dies ist auch ihr ausdrücklicher Wunsch.
Dieses Recht wurde mir erneut abgestritten. Auf meine Bitten auf persönliche Anhörung wurde nie eingegangen. Ich meine, eine solche Bitte ist nicht zu viel verlangt. Es wurde eine Stellungnahme von mir angefordert. Auf diese wurde dann aber auch nicht eingegangen. Ich darf nun weitere sieben Jahre meine Mutter nicht betreuen.
Stattdessen muss ich zu meiner Verwunderung feststellen, dass das Gericht alte private Post von mir heranzieht und mir auf dem Wege des Beschlusses vorhält. Das Gericht spricht von einer bedenklichen Wortwahl. Das Landgericht – ich habe den Instanzenzug durchgeführt – zitiert dann sogar fragliche Worte. Das eine Wort soll ich vor drei Jahren, das andere vor acht Jahren im privaten Kontext gegenüber Privatpersonen (nicht Angehörigen) verwendet haben. Die Briefe habe nicht ich an das Gericht geleitet.
Sehr geehrter Herr Poß, ist es in unserem Land in Betreuungsverfahren üblich, dass Gerichte ohne Rücksprache private Post von Bürgern heranziehen und auf dem Wege von Gerichtsbeschlüssen den Bürgern Wortfetzen daraus vorhalten? Gibt es für mich eine Möglichkeit, diese privaten Briefe und die Zitate daraus aus der Akte herausnehmen zu lassen?
Bei der Beurkundung einer Eheschließung geht der Staat mit dem Versprechen von Menschen, sich in schlechten Zeiten zu helfen, würdevoll um. Das Eingehen einer bedingungslosen Solidargemeinschaft, die auf Liebe gründet, wird von Standesämtern akzeptiert. Warum wird es von den Institutionen des Betreuungsrechtes nicht akzeptiert?
Mit freundlichen Grüßen,
Bertram Abel
Sehr geehrter Herr Abel,
mit Ihrer Frage beziehen Sie sich auf ein privates Problem, dessen Hintergründe ich nicht kenne und die auch nicht im Rahmen eines solchen Diskussionsforums ausgebreitet werden sollten.
Deshalb bitte ich Sie, sich in dieser Angelegenheit an mein Wahlkreisbüro in Gelsenkirchen, Gabelsbergerstr. 15, Tel. 14 57 58 zu wenden. Zu einem persönlichen Gespräch bin ich nach Prüfung des Sachverhalts gerne bereit.
Wenn es sich dabei, wie Sie andeuten, um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt, weise ich aber schon jetzt darauf hin, dass ich in diesem konkreten Fall keine Handlungsmöglichkeit habe.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß