Frage an Joachim Poß von Martin S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Nach § 33a EstG können Pflegekosten für Verwandte im Ausland jährlich in einer Höhe von bis zu 3.594 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Werden Sie diese Regelung abschaffen?
Wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Seelert,
der § 33a EStG sieht lediglich eine Abzugsfähigkeit für Unterhaltskosten vor, die für Verwandte aufgebracht worden sind. In Ausnahmefällen können hierunter auch Aufwendungen für Pflege fallen. Sofern die Verwandten Anspruch auf Unterhalt haben, sind diese Aufwendungen auch dann abzugsfähig, wenn diese Verwandten im Ausland leben. Eine Notwendigkeit diese seit langem bestehende Regelung zu ändern - die unter anderem auch die solidarische Hilfe zwischen den verschiedenen Generationen einer Familie anerkennt - kann ich derzeit nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß