Frage an Joachim Poß von Ulrich S. bezüglich Umwelt
Auch ich möchte mich den Ausführungen von Herrn Goldau anschliessen und frage mich warum die Überwachung und Einhaltung des Grundgesetzes (Recht auf körperliche Unversehrtheit) mutmaßlich nicht im Sinne unserer Volksvertreter ist.
Sehr geehrter Herr Studt,
wie meine Recherchen zu der Frage von Herrn Goldau ergeben haben, wurden im Zeitraum Juni bis November 2005 von den zuständigen Umweltbehörden in den an das Kraftwerk angrenzenden Wohngebieten Immissionsmessungen für Feinstaub und Staubniederschlag durchgeführt. Dabei wurden jedoch keine die Grenzwerte überschreitenden Werte festgestellt. Der Umweltausschuss im Rat der Stadt Gelsenkirchen ist darüber vom Referat Umwelt der Stadtverwaltung am 19. Oktober 2006 informiert worden. Für weitere Auskünfte über das Gutachten steht Ihnen in der Außenstelle Herten der Bezirksregierung Münster, Gartenstr. 27, 45699 Herten, Herr Peschke (Tel. 0251 - 4115500) gerne zur Verfügung. Da durch die Messungen keine gesundheitsgefährdenden Belastungen festgestellt werden konnten, sehe ich keine Handhabe für eine Intervention in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß