Frage an Joachim Poß von Thomas K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Poß !
Ich schliesse mich der Frage Herrn Goldau´s an, und würde gerne wissen, warum die aufsichtsführenden Behörden (Bezirksregierung Münster) damit zufrieden sind, wenn ein Gutachten über etwaiige Schadstoffbelastungen im Wohngebiet von e.on in Auftrag gegeben wurde, und, im Gegensatz zu dem, was mir das Landesumweltamt mitgeteilt hat, plötzlich überhaupt keine Schadstoffe mehr festzustellen sind. Das durch die Fa. Müller erstellte Gutachten wurde (angeblich) vor dem Hintergrund in Auftrag gegeben, weil die EU Richtlinie eine Überschreitung der Grenzwerte an nur 35 Tagen im Jahr erlaubt. Tatsächlich war es jedoch so, dass eine von mir und Herrn Goldau und weiteren ca 110 Anwohnern eingereichte Beschwerde dazu geführt hat. In der Nachbarschaft lassen sich eindeutig die in der "Hot-Spot Studie" bestätigten Symptome beobachten, leider wird in Gelsenkirchen offiziell keine Statistik über Krebserkrankungen geführt. Ich selbst habe damals darum gebeten, den genauen Schwermetallgehalt der Böden feststellen zu lassen - dieses ist bis heute nicht geschehen. Der gesamte Vorgang wirft die Frage auf, wozu denn dann genau die aufsichtsführenden Behörden da sind, bzw. welche Funktion diese haben? Im einzelnen sind äusserst fragwürdige Handlungen geschehen, nur der Ursache der zahlreichen Erkrankungen wird nicht nachgegangen, sondern stattdessen die Häuser in der Nachbarschaft zum Kauf angeboten, wobei die dazugehörigen Bodengutachten direkt mitgeliefert werden. Laut Bodenschutzgesetz hat eine zusätzliche Belastung zu unterbleiben, ausserdem haftet der Verursacher für den wirtschaftlichen Schaden. Genau genommen darf durch den Umstand, in Gelsenkirchen zu wohnen, rechtlich und moralisch für niemanden ein gesundheitlicher Schaden entstehen. Wer übernimmt die Verantwortung dafür ?
Sehr geehrter Herr Kunze,
wie meine Recherchen zu der Frage von Herrn Goldau ergeben haben, wurden im Zeitraum Juni bis November 2005 von den zuständigen Umweltbehörden in den an das Kraftwerk angrenzenden Wohngebieten Immissionsmessungen für Feinstaub und Staubniederschlag durchgeführt. Dabei wurden jedoch keine die Grenzwerte überschreitenden Werte festgestellt. Der Umweltausschuss im Rat der Stadt Gelsenkirchen ist darüber vom Referat Umwelt der Stadtverwaltung am 19. Oktober 2006 informiert worden. Für weitere Auskünfte über das Gutachten steht Ihnen in der Außenstelle Herten der Bezirksregierung Münster, Gartenstr. 27, 45699 Herten, Herr Peschke (Tel. 0251 - 4115500) gerne zur Verfügung. Da durch die Messungen keine gesundheitsgefährdenden Belastungen festgestellt werden konnten, sehe ich keine Handhabe für eine Intervention in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß