Frage an Joachim Poß von Ernst B. bezüglich Finanzen
Werter Herr Poß,
Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Mueller vom 31.10.13 bezüglich des Verhaltens der Staatsregierung Bayern in Fragen der Dursetzung des Steuerrechts ist sehr ausweichend formuliert.
Gibt es Hinderungsgrunde klar zu sagen, das dieses Verhalten gegen das Grundgesetz verstößt, nach dem jede staatliche Institution verpflichtet ist Schaden von der Bundesrepublik abzuwenden?
Hier handelt es sich um Milliarden, die der Bundesrepublik gezielt vorenthalten werden.
Sehr geehrter Herr Burschik,
bitte entschuldigen Sie, dass die Beantwortung Ihrer Frage wegen technischer Probleme erst erheblich verzögert erfolgt.
Sie bitten um die ausführlichere Beantwortung der Frage eines anderen Fragestellers. Da von diesem jedoch keine erneute Reaktion auf die Beantwortung seiner Frage erfolgte, gehe ich davon aus, dass die Antwort durchaus umfassend und zufriedenstellend war.
Zu Ihrer Nachfrage möchte ich erklären, dass es aus meiner Sicht nicht um eine verfassungsmäßige Bewertung der Sachlage geht. Es ist jedoch unstreitig, dass durch eine bessere personelle Ausstattung der Steuerfahndung in bestimmten Bundesländern erhebliche Mehreinnahmen für den Staat gesichert werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß