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Joachim Poß
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Frage von Jochen W. •

Frage an Joachim Poß von Jochen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Poß,

woher kommt Ihre Annahme, dass es sich bei den Gutachten, die den Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einstufen, um eine Rechtsauffassung handelt, die nur von einer Minderheit vertreten wird? Bitte nennen Sie Quellen. Eine Volksbefragung im Rahmen eines demokratischen Prozesses hat noch nie stattgefunden, daher könnte man auch annehmen dass die Verfassungskonformität nur von einer Minderheit vertreten wird und entsprechend wenige Gutachten gibt es, die diese Meinung vertreten, außer von Leuten die finanziell davon profitieren.

Ihr Link auf die Uni Rostock ist interessant, da sie mit Vielen Formeln Wissenschaft vortäuscht, jedoch von falschen Grundannahmen in Bezug auf den Rundfunkbeitrag ausgeht:
- Die Eigenschaft der Nicht-Ausschließbarkeit liegt lange nicht mehr vor
- Den Bürgern wird einseitig Trittbrettfahrerverhalten unterstellt während eine faire europaweite Ausschreibung der Herstellung des öffentlichen Gutes fehlt: Es werden automatisch immer die selben Unternehmen beauftragt. Effizienzüberlegungen greifen daher nicht.
- Zufall: Der Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Robert Fenge bekam am 23. und 24.4.2013 eine 45 minütige Interview-Sendung
Bitte nehmen Sie dazu Stellung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jochen Wilhelmy

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