Frage an Joachim Poß von Markus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Poß,
der Rundfunkbeitrag verletzt Ihrer Meinung nach nicht gegen die Grundrechte. In den bisherigen Antworten haben Sie leider vergessen, das zu begründen. Können Sie einen vernünftigen Grund nennen, weshalb der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verfassungskonform sein soll?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Korte
Sehr geehrter Herr Korte,
ich kann in der Art und Weise wie der Beitrag erhoben wird keine Verletzung der Grundrechte erkennen.
Deshalb sehe ich auch keinerlei Anlass für mich als Bundespolitiker in dieser Sache tätig zu werden. Daran ändern auch die immer wieder angeführten Gutachten nichts. Wir alle wissen doch: Auch für Rechtsauffassungen, die nur von einer Minderheit vertreten werden, findet sich immer jemand, der bereit ist, diese in einem Gutachten zu vertreten. Es bleibt für diejenigen, die die Rechtmäßigkeit der aktuellen Regelung bezweifeln, immer noch der Rechtsweg offen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß