Frage an Joachim Poß von Sophia O. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Pöß!
Sie antworteten am 12.09.2013 auf die Frage von Herrn Grund vom 06.09.2013: >>Darüber hinaus teile ich Ihre Ansicht nicht, dass es ein "Grundrecht auf Gebührenfreiheit bzw. dass die derzeitige Regelung gegen Grundrechte verstößt. " gibt<<
Abgesehen, dass Sie leugnen, dass der Rundfunkstaatsvertrag gegen in Art. 1, 2, 3, 4, 5 GG garantierte Grundrechte verstößt, fühlen Sie sich als Bundestagsabgeordnete für die Einhaltung des GG (Bundesgesetz) durch die Länder nicht zuständig. Wäre unter diesen Umständen, wenn alle Abgeordneten Ihre Haltung haben, nicht sinnvoll, den Bund aufzulösen?
Selbstverständlich sehe ich auch kein Recht auf Gebührenfreiheit für Rundfunkverbraucher. Hier geht es aber um jene, die nicht Rundfunk verbrauchen, die keinen persönlichen Vorzug vom Rundfunk haben.
Sie meinen, der Staat hat ein Recht, Gebühren ohne Gegenleistung, ohne dass es einen genauen Vorteil für den Empfänger der Leistung entstehe, zu erheben? Sind das nicht Steuern? Sind Steuern nicht Aufgabe des Bundes?
Was ist von einem Bundestagsabgeordneten und Kandidat zu erwarten, der selbst kurz vor der Wahl seinen Unwillen zeigt, sich mit seiner Aufgabe zu beschäftigen?
Sehr geehrte Frau Orthoi,
bei Ihren Fragen geht es um Regelungen der Gebührenerhebung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die Grundlage dafür ist der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien. Dieser beginnt mit den Worten:
"Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen schließen nachstehenden Staatsvertrag:"
Insofern erschließt sich mir immer noch nicht, warum Sie unbedingt mit mir als Bundespolitiker über ein Thema debattieren wollen, das in den Kompetenzbereich der Landesregierungen fällt. Es sind die einzelnen Landesregierungen, die den Rundfunkstaatsvertrag sowie seine Änderungen untereinander vereinbaren. Der Bund ist hierbei gänzlich unbeteiligt! Ich rechne mit Ihrem Verständnis, dass ich weder Zeit noch Lust habe, schriftlich über Dinge zu diskutieren, die gar nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen. Darüber hinaus teile ich Ihre Ansicht nicht, dass es ein "Grundrecht auf Gebührenfreiheit" gibt bzw. dass die derzeitige Regelung gegen Grundrechte verstößt. Sollten Sie das anders sehen, so steht es Ihnen ja frei, den Rechtsweg in dieser Sache zu beschreiten.
Im Übrigen gilt: Wer immer wieder die gleichen Fragen - wenn auch in Variationen - stellt, der sollte sich nicht wundern, wenn er immer wieder die gleichen Antworten erhält!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß
Sehr geehrte Frau Orthoi,
bei Ihren Fragen geht es um Regelungen der Gebührenerhebung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die Grundlage dafür ist der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien. Dieser beginnt mit den Worten:
"Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
der Freistaat Thüringen
schließen nachstehenden Staatsvertrag:"
Insofern erschließt sich mir immer noch nicht, warum Sie unbedingt mit mir als Bundespolitiker über ein Thema debattieren wollen, das in den Kompetenzbereich der Landesregierungen fällt. Es sind die einzelnen Landesregierungen, die den Rundfunkstaatsvertrag sowie seine Änderungen untereinander vereinbaren. Der Bund ist hierbei gänzlich unbeteiligt! Ich rechne mit Ihrem Verständnis, dass ich weder Zeit noch Lust habe, schriftlich über Dinge zu diskutieren, die gar nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen. Darüber hinaus teile ich Ihre Ansicht nicht, dass es ein "Grundrecht auf Gebührenfreiheit" gibt bzw. dass die derzeitige Regelung gegen Grundrechte verstößt. Sollten Sie das anders sehen, so steht es Ihnen ja frei, den Rechtsweg in dieser Sache zu beschreiten.
Im Übrigen gilt: Wer immer wieder die gleichen Fragen - wenn auch in Variationen - stellt, der sollte sich nicht wundern, wenn er immer wieder die gleichen Antworten erhält!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß