Frage an Joachim Poß von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Poß,
das Aufgreifen eines aktuellen Nebenthemas "Abhörskandal" bringt uns und die Bürger bei den Fragen der Rundfunk- und Handlungsfreiheit nicht weiter.
Mir und den Bürgern liegen, die an Sie durch Frau Walter, Frau Orthoi und mich gerichteten Fragen zur Rundfunk- und Handlungsfreiheit sehr am Herzen. Könnten Sie bitte konkret auf unsere Fragen eingehen? Die Verweise auf die Antwort an Herrn Stritzke oder andere und den Abhörskandal spiegeln unseren Fragen nicht wieder.
Kurz zu dem Nebenthema "Abhörskandal:
Seit Jahrzehnten wird die Aushöhlung der Bürgerrechte und die Ausweitung der Schnüffelrechte des Staates und seiner Dienste in Deutschland damit "gerechtfertigt", dass ja, wer nichts zu verbergen habe, auch nichts zu befürchten hätte.
Daran, bitte, mögen sich alle erinnern, die jetzt öffentlich Empörung zur Schau tragen, weil das Treiben des ganz großen Bruders, das dummerweise ausgerechnet wenige Wochen vor der Bundestagswahl in die Öffentlichkeit geraten ist, einer Reaktion bedarf, die den Glauben der Wähler an die guten Absichten der zur Wahl Stehenden festigt.
Ja, es ist ein Skandal, wenn man sich unter Verbündeten Wanzen unter die Schreibtische klebt, Telefone abhört, E-Mails mitliest und auch sonst alles ausspäht, was auszuspähen ist.
Es ist aber der gleiche Skandal, wenn die eigene Regierung dem eigenen Volk Trojaner auf die Rechner spielt, Telefone abhört, Kommunikationsdaten speichert, E-Mails mitliest und auch sonst alles ausspäht und auf Vorrat speichert, was auszuspähen ist.
Was sagte der Innenminister neulich im Klartext:
Liebe Bürger, wenn ihr eure Rechte wahren wollt, dann müsst ihr euch selbst darum kümmern, der Staat hilft euch dabei nicht nur nicht, er ist auch selbst damit beschäftigt, eure Rechte zu verletzen.
Könnten Sie bitte konkret auf unsere Fragen zur Rundfunk- und Handlungsfreiheit eingehen?
Sehr geehrter Herr Grund,
bei Ihren Fragen geht es um Regelungen der Gebührenerhebung für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die Grundlage dafür ist der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien.
Dieser beginnt mit den Worten:
"Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
der Freistaat Thüringen
schließen nachstehenden Staatsvertrag:"
Insofern erschließt sich mir immer noch nicht, warum Sie unbedingt mit mir als Bundespolitiker über ein Thema debattieren wollen, das in den Kompetenzbereich der Landesregierungen fällt. Es sind die einzelnen Landesregierungen, die den Rundfunkstaatsvertrag sowie seine Änderungen untereinander vereinbaren. Der Bund ist hierbei gänzlich unbeteiligt! Ich rechne mit Ihrem Verständnis, dass ich weder Zeit noch Lust habe, schriftlich über Dinge zu diskutieren, die gar nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen. Darüber hinaus teile ich Ihre Ansicht nicht, dass es ein "Grundrecht auf Gebührenfreiheit" gibt bzw. dass die derzeitige Regelung gegen Grundrechte verstößt. Sollten Sie das anders sehen, so steht es Ihnen ja frei, den Rechtsweg in dieser Sache zu beschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß