Frage an Joachim Poß von Barbara W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Poß,
auf die Fragen von Herrn S., Frau O. und Herrn G. haben Sie jeweils geantwortet, daß dieses Thema Sie nichts angeht - vereinfacht ausgedrückt.
Da bin ich allerdings ganz anderer Meinung. Denn wenn Sie als Abgeordneter für die Einhaltung des Grundgesetzes nicht zuständig sind - wer dann? Und darum geht es hier.
Ich zitiere Frau Orthoi: "Erkennen Sie nicht, dass Freiheiten wie Handlungsfreiheit, negative Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, die das Grundgesetz garantiert, mit dieser neuen Regelung grob verletzt werden?"
Eine weitere Angelegenheit fiel ebenfalls durchaus in Ihren Wirkungsbereich. Die Rede ist vom so genannten Meldedatenabgleich. Mit Billigung des Bundestages entsteht hier eine Parallel-Meldedatei, die sich jeglicher öffentlicher Kontrolle entzieht. Wie können Sie so etwas verantworten?
Übrigens danke, daß Sie Fragen überhaupt beantworten. Nicht alle Ihrer Kolleginnen und Kollegen halten das für nötig. Ein solches Verhalten zeigt uns Wählern doch mal gleich unseren Stellenwert.
Sehr geehrte Frau Walter,
eigentlich hatte ich mit meinen Antworten auf die Fragen vom 17.05. und 23.05. inhaltlich alles Erforderliche gesagt.
Um es abschließend deutlich zu machen: Die Modalitäten des Rundfunk-Gebühreneinzugs zu einer Frage von Verfassungsrang aufzubauschen, lenkt mir dann doch zu sehr von eigentlichen Problemen in diesem Bereich ab.
Wer an dieser Argumentation festhält, der verliert den Blick für die wirklich wichtigen Fragen der Zeit: So halte ich beispielsweise die Untätigkeit der Bundesregierung im aktuellen Abhörskandal tatsächlich für verfassungsrechtlich bedenklich.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß