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Joachim Poß
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Frage von Viktor G. •

Frage an Joachim Poß von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Poß,

Die Rundfunk- und Handlungsfreiheit werden vom Grundgesetz garantiert.

Ist für Sie der Umstand, wonach der Bürger pro Quartal gezwungen wird, sich bei der ARD und dem ZDF mit 54 € freizukaufen, nicht ein sicheres Zeichen der Unfreiheit?
Bei der alten Regelung konnte jeder wenigstens durch die Abschaffung der Geräte eine Wahl treffen.

Sind Sie nicht der Meinung, dass neben den anderen Kommunikations- und Lebenshaltungskosten die 54 € pro Quartal Zwangsabgabe, die freie Wahl der Medien und damit die Rundfunk- und Handlungsfreiheit je nach Einkommen aushebelt? Für 54 €/Quartal kriegen die Bürger eine Menge an Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, … ihrer Wahl.

Anm.: Hier geht es nicht um die Finanzen der ö.-r. Sender (90 TV/Radio-Programme), sondern um die Grundrechte der Bürger.

Gründe:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sendet umformulierte und aussortierte Informations-Bruchteile des Weltgeschehens, wie die Privaten auch. Gesundheitsaspekte kommen noch hinzu.

Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Medien (Anbieter und Medienform) auszuwählen, bedeutet auch, sich gegen die öffentlich-rechtlichen Programme auszusprechen, ohne dafür unter Zwang zahlen zu müssen. Die Rundfunk- und Handlungsfreiheit garantiert aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Wir können unsere Informationen aus allen möglichen und zahlreichen Quellen selbst wählen oder auch lassen, je nach Bedürfnissen jedes einzelnen Bürgers.

Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangszahlungen für TV-Sendungen, die man nicht haben möchte, hebeln die Rundfunk- und Handlungsfreiheit aus. Der Subventionierungszwang eines bestimmten Anbieters, hier der öffentlich-rechtlichen Sender, hebelt die Freiheiten aus und ist nicht tragbar und verstößt gegen die Grundrechte.

mfg
Viktor Grund

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grund,

vielen Dank für Ihre Frage vom 23. Mai 2013, in der Sie auf den Rundfunkbeitrag eingehen.

Wie in meiner Antwort an Herrn Stritzke vom 17. Mai 2013 bereits ausführlich dargestellt, hat der Bundestag bei diesem Thema keinerlei Gestaltungs- und Entscheidungskompetenzen. Daher bitte ich Sie, Ihre Anfrage an die zuständigen Abgeordneten der Landesparlamente aus Ihrem Wahlkreis bzw. an die Landesregierungen zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß