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Frage von Sophia O. •

Frage an Joachim Poß von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Poß!

Bei Ihrer Antwort an Herrn Stritzke vom 17.05.2013 vergleichen Sie die alte Regelung der Rundfunkabgabe mit der neuen bezüglich der "Befreiungen", und schreiben:

"Auch in der alten Regelung war bei Studenten der Bezug von Leistungen nach dem BAföG für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren ausschlaggebend. "

In der alten Regelung konnte der Student ohne BAföG aus finanziellen Gründen auf Rundfunk verzichten, und dann war die Gebühr nicht fällig. In der heutigen Regelung muss er auch dann zahlen, wenn er kein Geld hat und Rundfunk nicht konsumiert. Ist das sozial?

In der alten Regelung wurde die Freiheit, Rundfunk nicht zu konsumieren und dafür nicht zu zahlen, respektiert. Heute kann man höchstens "befreit" werden. Man wird befreit, weil man eben nicht mehr frei ist: Erkennen Sie nicht, dass Freiheiten wie Handlungsfreiheit, negative Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, die das Grundgesetz garantiert, mit dieser neuen Regelung grob verletzt werden?

Früher bedeutete Befreiung, um gratis Rundfunk bei den Rundfunkanstalten zu betteln. Heute bedeutet "Befreiung", dass wir um unsere Grundrechte bei den Rundfunkanstalten betteln sollen. Halten Sie wirklich die Befreiung nach der alten Regelung für vergleichbar mit der Befreiung nach der neuen Regelung?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Orthoi,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19. Mai 2013, in der Sie auf den Rundfunkbeitrag eingehen.

Wie in meiner Antwort an Herrn Stritzke vom 17. Mai 2013 bereits ausführlich dargestellt, hat der Bundestag bei diesem Thema keinerlei Gestaltungs- und Entscheidungskompetenzen. Daher bitte ich Sie, Ihre Anfrage an die zuständigen Abgeordneten der Landesparlamente aus Ihrem Wahlkreis bzw. an die Landesregierungen zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß