Frage an Joachim Poß von Holger K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Poß,
Dienstwagen werden nach meinen Informationen an das Einkommen von Mitarbeitern angerechnet, wenn diese die Fahrzeuge auch privat nutzen.
Wie werden Dienstwagen und Fahrer eines Dienstfahrzeuges beim Einkommen des "Chefs / Vorstandes z.B. einer Krankenkasse, oder Bank, angerechnet – berücksichtigt?
Braucht der „Chef“ z.B. der TK-Chef Norbert Klusen diese Vorteile / Einnahmen, sowie die Bonus-Zahlungen nicht zu versteuern? Siehe Medienberichte über Bonus-Zahlungen, Fahrer, Dienstwagen und Spitzen-Einkommen
Wer genehmigt den Vorstand der TK die Bonus-Zahlungen und die Höhe der Spitzeneinkommen und Dienstwagen mit Fahrer?
Genehmigt – bedient sich der Vorstand bei der TK oder bei Banken, usw. - selbst?
Welche Gesetze regeln das ?
Mit freundlichen Grüßen
Holger Klekar
Sehr geehrter Herr Klekar,
die private Nutzung von Dienstwagen muss bei der Steuererklärung angegeben werden und wirkt sich dann steuerschulderhöhend aus. Das gleiche gilt ebenso für alle anderen Einkommensbestandteile.
Ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung ist nicht anzusetzen, wenn dem Arbeitnehmer die Nutzung eines Dienstwagens lediglich für Dienstfahrten oder für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestattet ist. Das hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 06.10.2011 (VI R 56/10) klargestellt. Diese Regelungen gelten unabhängig von dem Beruf des Beschäftigten.
Sie werden sicherlich verstehen, dass ich über die Details der Steuerpflicht einzelner Bürger weder mutmaßen will, noch mutmaßen kann.
Über das Gehalt bzw. die Vergütungsbestandteile von Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen entscheidet der Verwaltungsrat der jeweiligen Krankenkasse. Im Fall der Techniker Krankenkasse werden dessen ehrenamtliche Mitglieder von den Versicherten gewählt (zuletzt durch die Sozialwahl 2011). Im Rahmen der Selbstverwaltung bilden die Mitglieder - im Fall der TK also die Kunden - ihre eigene "Unternehmensaufsicht".
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß